Lex Airbus : Enteignung in der Bürgerschaft
Die Bürgerschaft soll heute das Enteignungsgesetz für künftige Erweiterungen des Airbus-Werksflugplatzes in Finkenwerder beschließen. Zwar haben sich die Spitzen von SPD und CDU bereits darauf verständigt, dem Gesetz zuzustimmen. Dennoch haben die Gegner der Pistenverlängerung gestern versucht, den Abgeordneten ins Gewissen zu reden: Airbus habe den Bedarf für die Pistenverlängerung nicht plausibel machen können. Überdies bestünden rechtliche Bedenken gegen das geplante Gesetz.
Nach einer Stellungnahme, die dem BUND vorliegt, hat Professor Michael Fehling von der Bucerius Law School das Gesetz als „viel zu vage“ bezeichnet. Der Jurist habe überdies vor einer Einschränkung des „effektiven Rechtsschutzes“ gewarnt. Der Anwalt Rüdiger Nebelsieck wies darauf hin, dass es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach beanstandet habe, „wenn der Gesetzgeber als Partei eines laufenden Verfahrens mit Blick auf dieses Verfahren die gesetzlichen Grundlagen zu Lasten der Kläger ändert“. Damit werde gegen das Gebot der Waffengleichheit und damit eines fairen Verfahrens verstoßen.
Nebelsieck listete die Widersprüche in der Airbus-Argumentation auf, die bei der Anhörung zur Pistenverlängerung zu Tage traten. Während Airbus im Gerichtsverfahren zum ersten Planverfahren zur Werkserweiterung argumentiert hatte, das Projekt werde verwirklicht, auch wenn die Piste künftig nicht verlängert werden könnte. Bei der Anhörung hieß es, ohne Pistenverlängerung sei das Vorhaben gefährdet. Vorträge von Gutachtern hätten den Schluss nahe gelegt, dass entweder der Planfeststellungsbeschluss aus 2000 fehlerhaft sei oder der angemeldete Bedarf nicht plausibel. knö