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LeserInnenbriefe

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Die Redaktion behält sich Abdruck und Kürzen von Leserbriefen vor.

Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Mit bangem Gefühl

betr.: „Schwache Worte und starke Bedenken“, taz vom 1. 3. 17

Für mich war bei dem unwürdigen Abkommen Deutschlands und der EU mit der Türkei, genauer: dem diktatorisch herrschenden Herrn Erdoğan, klar, dass die beteiligten Staaten und Regierenden, vornehmlich Frau Merkel, sich erpressbar gemacht haben. Das wird uns allen nun im Falle inhaftierter Journalisten in türkischen Gefängnissen sehr drastisch und mit Zynismus vorgeführt. Und es wird sicher nicht das letzte Mal sein, dass uns die Türkei „vorführt“.

Als taz-Leserin berührt mich das Schicksal von Deniz Yücel natürlich noch einmal mehr. Ich habe seine Kolumnen und Artikel immer sehr geschätzt und habe seinen beruflichen Wechsel sehr bedauert. Ohn-mächtig können wir nun mit bangem Gefühl die Nachrichten verfolgen, ebenso mit ohn-mächtigem Zorn sehen wir die bedauernd abwinkenden Oberen.

Es ist höchste Zeit für einen Wechsel in unserer Regierung, nutzen wir unsere Chance. Das ist das, was wir tun können.

Danke für die schriftlichen Hinweise anderer Inhaftierter in den Gefängnissen, das gibt den Menschen ein Gesicht. SIBYLLA M. NACHBAUER, Erlangen

Befreit von linkem Ballast

betr.: „Sind die Grünen am Ende?“, taz vom 25./26. 2. 17

Da hat ein „omnipotenter Politiker namens Martin Schulz“ Herrn Unfried aber ordentlich die Laune und seine gebetsmühlen­artig publizierte schwarz-grüne Vision verdorben. Ein Vertreter der „Vor-Schröder-Industriegesellschafts-Gerechtigkeit“ passt einfach nicht in das Weltbild eines zutiefst Bürgerlichen, der die Grünen – befreit von allem linken Ballast – so gerne als „führende Volks- und Orientierungspartei“ unter Führung des „anatolischen Einwanderersohns“ Özdemir sähe. Ich bin zuversichtlich, dass das Ergebnis der Bundestagswahl uns davor behüten wird! So lange kann in der taz getrost weiter an der hoffentlich erfolglosen Kretschmannisierung der Grünen gearbeitet werden.

REINER HAMMELRATH, Köln

Anleihe beim Stalinismus

betr.: „Direkte Kampfansage“, taz vom 27. 2. 17

Falsche Wortwahl. Bewusst gestreute und immer in neuen Varianten konstruierte „alternative Fakten“sollten nicht verharmlost werden, indem sie das fast schon nachsichtig entschuldigende Prädikat „Irrtum“ verliehen bekommen.

Und mit „Feinde des Volkes“ benutzt Trump schon einen Begriff, der aus einer der schlimmsten Diktaturen der Weltgeschichte bekannt und eines der schlimmsten Beispiele für Demagogie ist. Trump ist aber wahrscheinlich zu ungebildet, um diese Wortwahl als Anleihe beim Stalinismus zu erkennen. Vielleicht hätte er sie vermieden. Es ist zu hoffen, dass ihm das alles auf die Füße fallen wird. WOLFRAM ROGER, Bremen

Jetzt-erst-recht-viel-fahren-Maut

betr.: „Vernebelt“, taz-Leserbrief vom 25./26. 2. 17

Herr Heckermann zielt mit dem Blick auf die Verkehrsfläche auf eine im Gegensatz zur pauschalen Dobrindt-Maut ursachengerechte Besteuerung der PKW: Deren volkswirtschaftliche Kosten resultieren wesentlich aus zwei Komponenten, die zielgerichtet besteuert werden sollten. Dies ist zum einen ihre Grundfläche, die insbesondere auf die fixen kommunalen Kosten der Pkw-Infrastruktur (Parkplätze, Parkhäuser, Straßenfläche) wirkt, und deshalb über eine kommunale Kfz-Steuer finanziert werden sollte. (In Zeiten des Uralt-Fiat 500 war das die Bemessungsgrundlage im Italien der engen Sträßchen.)

Die Abnutzung der Außerortsstraßen und Brücken hingegen entfällt aus gewichtsphysikalischen Gründen zu 99 Prozent auf die Lkw, weshalb es völliger Quatsch ist, für diese Schäden die Pkw heranzuziehen. Wohlbekannt hingegen ist ihre Belastung für Klima und Luftqualität, die eins zu eins aus dem Treibstoffverbrauch abgeleitet und gemäß dem Vorschlag von Herrn Heckermann beziehungsweise des Verkehrsclubs Deutschlands (VCD) über die Mineralölsteuer abgegolten werden kann. Eine solche Besteuerung belohnt ökologisch sinnvoll die Sparsam- und Wenigfahrer, statt wie die pauschale Dobrindt-Maut zu einem „Jetzt-erst-recht-viel-Fahren“ zu verleiten.

ARNO GAHRMANN, Osterholz-Scharmbeck

Kreuzchen machen

betr.: „Keine Selfies aus der Wahlkabine“, taz vom 27. 2. 17

In Paragraf 56 der Bundeswahlordnung (BWO) steht – anders, als es im taz-Artikel rüberkommt – nicht, dass bei einem „Vergehen“ zukünftige Wahlen verweigert werden können. Im Gegenteil: Wer zum Beispiel den Wahlzettel erst außerhalb der Wahlkabine faltet und jemand anderem die Gelegenheit gegeben haben könnte, das Kreuzchen auf dem Zettel zu lesen, dessen Stimme wird abgelehnt. Gleichzeitig hat der Wähler aber das Recht, gleich noch einmal wählen zu dürfen. Von einem „Ausschluss“ steht nirgendwo etwas. Das wäre auch ein sehr schwerer Eingriff in die elementaren Grundrechte eines Wahlberechtigten.

Ich verstehe nun nicht, warum die BWO extra geändert werden soll. Zudem es eh die Möglichkeit der Briefwahl gibt. Da kann ich in aller Ruhe zu Hause ganze Kinofilme drehen, wie ich wo wann was in welcher Stiftfarbe angekreuzt habe. Gibt ja auch genug „Unboxing“-Filmchen auf YouTube, die zum Beispiel über Minuten das Auspacken eines Handys dokumentieren.

Da darf eigentlich ein „Inboxing“ eines Briefwahlscheines nicht fehlen. UDO SIEBRASSE, Gelsenkirchen

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