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Leistungsschutzrecht in DeutschlandVG Media googelt Erlöse

Nächste Runde im Streit der deutschen Verleger mit Google: Weil der Konzern für Verlagsinhalte im Netz nicht zahlen will, klagt die Verwertungsgesellschaft VG Media.

Doofe Worte: VG Media ebenso wie Snippet. Tabelle: Google

BERLIN dpa | Die Verwertungsgesellschaft VG Media will Google auf zivilrechtlichem Weg zwingen, für Inhalte von Presseverlagen im Internet zu zahlen. An der Gesellschaft sind zwölf Verlage beteiligt. In erster Instanz seien „Anträge auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechts durch Google“ eingereicht worden, //www.vg-media.de/images/stories/pdfs/presse/2014/140618_pm_vg-media.pdf:teilte die VG Media am Mittwoch in Berlin mit (pdf).

Zuständig für die Klage sei zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt in München, die dem Landgericht vorgelagert sei. „Nachdem Vertreter von Google auch öffentlich erklärt hatten, für Verwertungen des Leistungsschutzrechtes nicht zahlen zu wollen und Google Angebote der VG Media zur Verhandlung nicht annahm, war das zivilrechtliche Vorgehen notwendig geworden“, hieß es zur Begründung.

Klagen der VG Media in der Vergangenheit gegen Kabel-TV-Betreiber waren zuletzt stets beim Landgericht Leipzig gelandet, das als urheberrechtsfreundlich gilt.

„Wir sind überzeugt, dass unsere Angebote mit dem Leistungsschutzrecht in Einklang stehen“, erklärte Google in einer Reaktion. „Jeder Verlag konnte schon immer selbst entscheiden, ob seine Inhalte über Google-Dienste angezeigt werden oder nicht.“ Die Medienunternehmen hatten sich nach Verabschiedung des Leistungsschutzrechts zunächst damit provisorisch einverstanden erklärt, ihre Inhalte entgeltlos zur Verfügung zu stellen.

„Jetzt haben wir den Salat“

Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner kritisierte vor dem Hintergrund der Klage die gesetzliche Grundlage: „Jetzt haben wir den Salat. Man musste vor zwei Jahren kein Prophet sein, als das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht durchgeboxt wurde, um den heutigen Tag vorauszuahnen“, erklärte sie. Jetzt müssten die Gerichte ran, um den Streit zwischen Verlagen und Suchmaschinen zu schlichten. „Dies müssen sie auf der Grundlage eines unklaren Gesetzestextes tun, der vieles offen lässt und alle Beteiligten in Rechtsunsicherheit stürzt.“

Zu den Gesellschaftern der VG Media gehören zwölf Verlage, darunter der Axel Springer Verlag (Berlin) sowie der Burda-Verlag (München). Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) ermöglicht Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben. Suchmaschinen dürfen jedoch „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ lizenzfrei nutzen. Google lehnt es kategorisch ab, für kleine Textausschnitte („Snippets“) Geld zu bezahlen.

Nach Angaben der Verwertungsgesellschaft haben inzwischen 138 Unternehmen der Verlagsindustrie mit 219 digitalen verlegerischen Angeboten ihr Presseleistungsschutzrecht der VG Media zur Wahrnehmung und Durchsetzung übertragen. An der LSR-Allianz beteiligen sich allerdings mehrere wichtige Online-Portale nicht. Dazu gehören Spiegel Online, handelsblatt.com, faz.net, stern.de, sueddeutsche.de und die taz.

Auch focus.de und die deutsche Ausgabe der Huffington Post lassen sich derzeit nicht durch die VG Media vertreten. Diese Portale gehören zur Tomorrow Focus AG, die mehrheitlich dem Burda-Verlag gehört. Allerdings befinden sich rund 40 Prozent der Aktien im Streubesitz. Eine Sprecherin erklärte, die Tomorrow Focus AG begrüße ausdrücklich die Wahrnehmung der Verwertungsrechte, die sich aus dem Leistungsschutzrecht ergeben. Die AG habe aber eine „Entscheidung bezüglich eines Beitritts zu einer Verwertungsgesellschaft noch nicht getroffen“ und behalte sich dies für einen späteren Zeitpunkt vor.

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