: Leiden am Fernsehen
Die deutschen Film- und TV-Produzenten diskutieren heute über die Probleme ihrer Branche, Nutzungsrechte und ihr Verhältnis zu den Sendern
Dass Deutschlands Film- und Fernsehproduzenten über Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich erhebliche stöhnen, ist nicht neu. Dass sie nun auch etwas dagegen tun, schon eher. Entsetzen herrscht derzeit vor allem über einige Punkte der geplanten Neufassung des Urhebergesetzes. „Immensen Schaden“ gelte es abzuwenden, sagt Georgia Tornow, Generalsekretärin von Film 20.
Film 20 ist nun nicht irgendwer, sondern die zur Berlinale im Frühjahr gegründete Interessenvereinigung von 20 führenden TV- und Kinoproduktionsfirmen – von den Konzerntöchtern Ufa Film & TV-Produktion (Bertelsmann) und ndF (Kirch-Gruppe) bis zu Kreativschmieden wie Boje-Buck („Wir können auch anders“, „Sonnenallee“) und Claussen + Wöbke („Nach 5 im Urwald“, „Jenseits der Stille“, „Crazy“). Sie ist angetreten, um „Arbeit, Bedeutung und Leistung der Produzenten ins öffentliche Bewusstsein zu heben“ und so „die Entwicklung der deutschen Filmindustrie zu beschleunigen“, wie es im Film-20-Grundsatzpapier heißt: „Die Produzenten sind es, die den deutschen Film repräsentieren – und das gilt für das Kino wie für das Fernsehen.“
Grund für das gegenwärtige Entsetzens ist der vorliegende Referentenentwurf zum neuen Urheberrecht. Der sei bislang „für eine moderne Kulturindustrie“ wie die Film- und Fernsehproduktion „nicht handhabbar“, sagt Tornow.
Die Kritik entzündet sich vor allem am Begriff der „wesentlichen Veränderung“ eines urheberrechtlich geschützten Werks, die untersagt sein soll. Das bisher gültige alte Gesetz spricht hier noch von „gröblicher Entstellung“, die tabu ist.
„Natürlich sind zum Beispiel bei der Verfilmung eines Buches wesentliche Veränderung notwendig und gerechtfertigt“, sagt Tornow. Jede andere Vorstellung wäre branchenfremd, zudem drohe hier neben dem wirtschaftlichen auch künstlerischer Schaden: „Der kreative Produzent ist nicht der Mann mit der Zigarre, der Starlets in den Hintern kneift“, vielmehr hätten die Produzenten Anspruch, künftig wie Autoren oder Regisseure als urheberähnliche Personen eingeordnet zu werden.
Nicht nur das Urheberrecht, auch die in Deutschland übliche Praxis bei den Verwertungsrechten im Film- und Fernsehbereich lähmt nach Auffassung von Film 20 die deutsche Produktionswirtschaft. Und so ist die heute in Berlin stattfindende erste Film-20-Konferenz dem Thema Nutzungsrechte gewidmet.
Die Fronten sind dabei klar: Deutschlands Produzenten leiden vor allem am Fernsehen, genauer an den als übermächtig empfundenen Sendern. „Die deutsche Politik fördert den Sendermarkt, nicht die Produzenten“, so Tornow.
Dass einige der Film-20-Mitgliedsfirmen selbst eng an bestimmte Sender von öffentlich-rechtlich bis privat gebunden sind, sieht die Interessengemeinschaft nicht als Problem. So ließen sich vielmehr alle Geschäftsmodelle durchspielen, meint die Generalsekretärin – vom „senderverbundenen“ Produktionshaus bis zum ganz unabhängigen Kleinunternehmen. Denn Film 20 vertrete eben nicht nur die Großen der Branche – sondern die Erfolgreichen auf der ganzen Bandbreite aus Kino und Fernsehen, so Tornow. „Und wenn ich etwas durchsetzen will, kann ich mich darüber wirklich nicht aufregen.“ STG
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