Leichte Sprache: Polizei-Kosten bei Fußball-Spielen
Manche Fußball-Fans sind gewalttätig. Die Polizei soll das verhindern. Aber wer soll die Polizei bezahlen?
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Bei Fußball-Spielen kommt es manchmal zu Gewalt.
Zum Beispiel im Fußball-Stadion oder vor dem Stadion.
Warum kommt es zu Gewalt?
Bei manchen Fans führt die Liebe zur eigenen Mannschaft
zu Hass gegen eine andere Mannschaft.
Das gilt vor allem für Fans von Mannschaften
in benachbarten Städten.
Ein Beispiel:
Wer Fan vom Hamburger SV ist,
ist Gegner vom SV Werder Bremen.
Fußball-Spiele zwischen diesen Mannschaften heißen:
Hoch-Risiko-Spiele.
Denn das Gewalt-Risiko ist hier besonders hoch.
Bei einem Hoch-Risiko-Spiel ist viel Polizei im Einsatz.
Die Polizei sorgt bei diesen Spielen für:
• Sicherheit im Fußball-Stadion und in der Nähe
• Sicherheit vor und nach dem Fußball-Spiel
Aber wenn viel Polizei im Einsatz ist,
kostet das auch viel Geld.
Wer bezahlt den Polizei-Einsatz?
Den Polizei-Einsatz bezahlt das Bundesland,
in dem das Fußball-Spiel stattfindet.
Der Polizei-Einsatz wird also mit Steuer-Geld bezahlt.
Jetzt hat ein Gericht in Bremen entschieden:
Das Bundesland Bremen muss bei Hoch-Risiko-Spielen
nicht allein den Polizei-Einsatz bezahlen.
Aber wer soll den Polizei-Einsatz noch bezahlen?
Das Gericht in Bremen sagt:
Der Veranstalter der Fußball-Spiele soll mitbezahlen.
Der Veranstalter ist die Deutsche Fußball Liga, kurz DFL.
Die DFL ist ein Zusammenschluss aus
allen deutschen Vereinen mit Profi-Fußball-Mannschaften.
Das Gericht in Bremen hat entschieden:
Die DFL muss bei Hoch-Risiko-Spielen
den Polizei-Einsatz mitbezahlen.
Warum kann das Urteil aus Bremen zum Problem werden?
Das Gerichts-Urteil aus Bremen kann zum Problem werden.
Denn manchmal werden Gerichts-Urteile
auf andere Bereiche übertragen.
Das Gerichts-Urteil zu Gewalt bei Fußball-Spielen
könnte zum Beispiel auf Demonstrationen übertragen werden.
Auch bei Demonstrationen kommt es zu Gewalt.
Auch hier ist die Polizei im Einsatz.
Auch diese Kosten trägt bisher das zuständige Bundesland.
Wenn das Gerichts-Urteil auch für Demonstrationen gilt,
dann heißt das:
Auch hier müssen die Veranstalter den Polizei-Einsatz mitbezahlen.
Dann können nur noch reiche Veranstalter
eine Demonstration mit Polizei-Einsatz durchführen.
Und das ist nicht gerecht.
Original-Texte: Bettina Gaus
Übersetzung: Juliane Fiegler und Christine Stöckel
Prüfung: capito Berlin, Büro für barrierefreie Information
Vorgelesen von: Belinda Grasnick
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