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Lehr-Beauftragte: Musikalische Tagelöhner

Lehr- Beauftragte: Musikalische Tagelöhner

Ihr Titel klingt ehrwürdig nach Lehre und nach Auftrag, aber sie haben zur Universität Bremen, wo sie unterrichten, juristisch gesehen nicht einmal ein Arbeitsverhältnis — obwohl sie dort ziemlich arbeiten. Was sie haben, heißt „befristetes öffentlich rechtliches Rechtsverhältnis besonderer Art“. Sie haben keine Krankenversicherung, keine Rentenversicherung, keine Arbeitslosenversicherung, keinen Kündigungsschutz, kein Geld, wenn sie erkranken und eine Stunde ausfällt. Sie haben die Freiheit, jedes Semester neu beschäftigt zu werden, wenn die Behörde Bedarf sieht. Sie decken im Fachbereich Musik an der Uni den Instrumentalunterricht ab und leisten daher einen Großteil der Ausbildung: Einzel-Unterricht Gesang oder Instrument, was anders als bei wissenschaftlichen Stoffen semesterlange personelle Kontinuität voraussetzt. Viele der 50 Musik-Lehrbeauftragten tun noch viel mehr: sie bereiten auf Prüfungen vor, sie prüfen, sie geben Scheine, sie betreuen. taz

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