Legalisierung von Abtreibungen: Drei Länder machen Druck
Während die Ampel trödelt, fordern die Justizministerinnen von Hamburg, Niedersachsen und Sachsen, das Abtreibungsrecht zu liberalisieren.

Demnach sollen die Justizminister*innen die Bundesregierung auffordern, Schwangerschaftsabbrüche zumindest in den ersten drei Monaten zu legalisieren. „Beim Schwangerschaftsabbruch handelt es sich um eine höchstpersönliche Entscheidung, die in der Frühphase der Schwangerschaft – ohne staatliche Einmischung – allein der Schwangeren vorbehalten sein sollte“, heißt es in dem Antrag.
Hintergrund ist der Bericht einer Expert*innenkommission, die im Auftrag der Bundesregierung ein Jahr lang Alternativen zum derzeitigen Abtreibungsrecht geprüft und sich klar für eine Liberalisierung ausgesprochen hat.
Bislang sind Abbrüche in Deutschland verboten. Wenn sie in den ersten zwölf Wochen nach Befruchtung stattfinden, die Schwangere sich einer Beratung unterzogen und danach drei Tage Wartefrist verstreichen hat lassen, bleiben sie jedoch straffrei. Diese „grundsätzliche Rechtswidrigkeit“, so die Expert*innenkommission, sei nach eingehender verfassungs- und völkerrechtlicher Prüfung zumindest in der Frühphase der Schwangerschaft „nicht haltbar“.
Anlass zum Handeln
Die Ampelkoalition hatte verhalten auf den Bericht reagiert. Man müsse nun prüfen, hieß es einhellig – obwohl mit SPD und Grünen zwei der drei Koalitionspartner die Abschaffung von Paragraf 218 Strafgesetzbuch in ihren Wahlprogrammen gefordert hatten.
Das wollen die Justizministerinnen der drei einbringenden Länder offenbar nicht einfach hinnehmen: Es bestehe „aktueller Anlass, die Liberalisierung des Rechts des Schwangerschaftsabbruchs“ umzusetzen, heißt es in dem Antrag. Ebenso wird ein „Rechtsanspruch auf Beratung bei (ungewollter) Schwangerschaft anstelle der derzeitigen Zwangsberatung“ gefordert.
Das Strafrecht sei nicht das richtige Mittel, „um das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und den Schutz ungeborenen Lebens“ in ein ausgewogenes Gleichgewicht zu bringen, sagte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), derzeit Vorsitzende der JuMiKo.
Statt diesen Konflikt zu lösen, werde „die höchst individuelle Entscheidung der Frau“ mit dem Stigma der Kriminalität belegt, erklärte auch Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne). „Der Schutz und die Achtung der Menschenwürde gebieten es, dass Frauen in Deutschland in den ersten zwölf Wochen ihrer Schwangerschaft eigenverantwortlich und legal über den Abbruch dieser Schwangerschaft entscheiden können“, so Meier.
Nicht entlang klassischer Parteilinien
„Deutschland ist nach Polen das Land in der EU mit der restriktivsten Regelung zum Schwangerschaftsabbruch“, betonte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne).
Die Erfolgsaussichten der Initiative sind unklar. Zwar haben die SPD-geführten Länder in der Justizministerkonferenz eine Mehrheit. Doch das Thema läuft nicht ganz klar entlang klassischer Parteilinien und Zustimmung von Ländern mit Regierungsbeteiligung der Union ist unwahrscheinlich.
Umso bemerkenswerter, dass eine der Initiatorinnen aus just einer solchen Landesregierung kommt: Die Grüne Katja Meier regiert in Sachsen in einer schwarz-grün-roten Koalition mit – unter einem CDU-Ministerpräsidenten. Mit dem Koalitionspartner abgesprochen sei der Antrag nicht, sagt ein Ministeriumssprecher. „Das ist in dem Fall auch nicht nötig, da es sich erst mal um eine Initiative auf Ebene der Justizminister*innen handelt.“ Zuletzt hatte es in der Koalition mehrfach heftig gekracht.
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