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Legal oder illegal

Während in Frankfurt voriges Jahr durch Polizeirazzien Fakten geschaffen wurden – von rund achthundert Frauen wurden etwa dreihundert abgeschoben oder zur Ausreise aufgefordert –, bereitet die Bundesregierung ein Gesetz vor, das die Sittenwidrigkeit von Verträgen zwischen Prostituierter und Freier aufhebt.

Dies ist Grundvoraussetzung für die Aufnahme der Prostituierten ins Sozialversicherungssystem. Nach allgemeiner Rechtsauffassung könnten Bordellbetreiber allerdings nur dann normale Arbeitgeber werden, wenn auch der Zuhälterparagraf 181 a Strafgesetzbuch fallen würde.

Dieser stellt unter Strafe, was ein Bordellbetreiber als Arbeitgeber machen müsste: Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmen. Rund neunzig Prozent der Frauen, die im Frankfurter „Milieu“ ihre Dienste anbieten, sind Migrantinnen, die meisten Kolumbianerinnen. Nur rund zehn Prozent deutsche Frauen sind in Frankfurter Bordellen tätig. Etwa siebzig Prozent der ausländischen Frauen leben illegal in Frankfurt.

Viele der Prostituierten wollen Geld verdienen, um ihre Familien im Herkunftsland zu ernähren. Aufgrund ihres illegalen Status sind die Frauen aber erpressbar. Die Hurenorganisation Dona Carmen fordert, den Frauen zu ermöglichen, von Deutschland aus eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. GD

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