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in kürze PRAXISGEBÜHR FÜR BEAMTE Laut Gericht zulässig

Für Beamte gilt bei Arztbesuchen weiterhin die volle Praxisgebühr von 10 Euro. Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigte eine Bundesverordnung, nach der die Beihilfe für Staatsdiener um die jeweils fällige Praxisgebühr gekürzt wird. Der Staat habe bei der Versorgung seiner Beamten einen erheblichen Spielraum. (ap)