■ Lauschangriff: FDP mit großen Ohren
Bonn (dpa) – Die FDP ist nach den Worten ihres Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Otto inzwischen bereit, zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eine weitgehende Änderung des Grundgesetzartikels 13, „Die Wohnung ist unverletzlich“, mitzutragen. Otto erklärte im ZDF, es sei ein „Mangel an Rechtsverfolgung, wenn wir beispielsweise in Hinterzimmern von Gaststätten, in Tiefgaragen, in Gartenlauben keine polizeilichen Mittel einsetzen können, weil hier der Schutz der Verfassung eingreift“.
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