■ „Lauschangriff gefährdet Pressefreiheit“: DJV droht mit Verfassungsbeschwerde
Bonn (epd) – Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat an den Bundestag appelliert, Journalisten ebenso wie Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche vom sogenannten Großen Lauschangriff auszunehmen. Wenige Tage vor der Bundestagsentscheidung über den Lauschangriff erklärte Verbandsvorsitzender Hermann Meyn gestern, bei der Zeugnisverweigerung dürfe es kein „Zwei-Klassen-Recht“ geben. Er warnte vor der Einschränkung der Pressefreiheit und drohte mit einer Beschwerde des DJV beim Bundesverfassungsgericht.
Durch die vorgesehene Grundgesetzänderung sei die Demokratie in Gefahr, warnte Meyn: „Wenn Journalisten und ihre Informanten befürchten müssen, in Redaktionsräumen und Wohnungen abgehört zu werden, gibt es keine Pressefreiheit mehr“, warnte Meyn. Zugleich stellte Meyn klar, es gehe nicht um Privilegien für Journalisten, sondern um den Anspruch der Bürger auf wahrheitsgemäße und vollständige Informationen. Nach seinen Worten ist es nicht überraschend, daß Unionspolitiker dem Beichtgeheimnis einen höheren Vertrauensschutz einräumen als dem Redaktionsgeheimnis. Neu sei allerdings, daß diese Position auch von liberalen und sozialdemokratischen Parlamentariern geteilt werde.
Meyn rügte auch die Verzögerung der Reform des Zeugnisverweigerungsrechts. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates, der eine Ausdehnung des Rechts auf Zeugnisverweigerung auf selbstrecherchiertes Material vorsieht, „schlummere“ seit Monaten im Rechtsausschuß.
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