Laufzeiten und Reststrom: Die Notoperation der Atomindustrie

Solange der rot-grüne Atomkonsens gilt, sind drei Reaktoren nur durch den Transfer von Strom am Leben zu erhalten. Experten zweifeln an der Rechtmäßigkeit.

Strommasten in der Nähe des Akw Gräfenrheinfeld. Bild: tamaphi – Lizenz: CC-BY-ND

Auf den ersten Blick streitet die Union über ein Problem der fernen Zukunft: ob die Atomkraftwerke acht Jahre länger laufen dürfen, wie Bundesumweltminister Norbert Röttgen fordert, oder 20 Jahre, wie manche seiner Parteifreunde wollen. Den Konzernen könnte das im Moment egal sein. Für sie zählt, dass sie in jedem Fall alle Reaktoren zunächst am Netz lassen dürften.

Viel wichtiger ist für die Betreiber derzeit die Frage, wann über die Laufzeiten entschieden wird. Denn derzeit gilt weiter der von Rot-Grün ausgehandelte "Atomkonsens" - und der bedeutet für mehrere Reaktoren das baldige Aus, weil sie die ihnen gesetzlich zugestandene Strommenge erreichen. Bei Neckarwestheim I in Baden-Württemberg ist das schon in wenigen Wochen der Fall; das derzeit abgeschaltete hessische AKW Biblis A darf noch etwa ein halbes Jahr Strom produzieren, der bayerische Reaktor Isar 1 ein gutes Jahr.

Doch bis dahin wird es kein neues Gesetz geben. Bundesumweltminister Röttgen will erst ein Gesamtkonzept für die künftige Energieversorgung abwarten, das frühestens im Herbst vorliegt. Bis sich die Koalition dann über Laufzeiten und Verfahren einigt und das Parlament eine gesetzliche Grundlage schafft, dürfte ein weiteres halbes Jahr vergehen.

Um zu verhindern, dass ihre ältesten Kraftwerke vorher stillgelegt werden, bleibt den Betreibern - neben Tricks wie gedrosselter Leistung und verlängerter Wartung - nur eine Möglichkeit: Sie müssen Strommengen von einem AKW zum anderen übertragen. Diese Möglichkeit hatte Rot-Grün eigentlich vorgesehen, damiti ältere Reaktoren früher und neuere im Gegenzug später vom Netz gehen können. Dcoh unter bestimmten Bedingungen können auch Alt-Reaktoren davon profitieren.

Übertragung von Reststrommengen. Bild: taz

Als ausgemacht gilt bereits, dass dabei die Strommengen des AKW Stade genutzt werden sollen. Weil dies 2003 vorzeitig stillgelegt wurde, darf das verbliebene Stromkontingent auf jedes andere Kraftwerk übertragen werden. Mit dieser Menge könnten Neckarwestheim I und Biblis A jeweils rund drei Monate länger laufen. Sowohl der Bundesumweltminister als auch seine Länderkolleginnen Silke Lautenschläger (Hessen) und Tanja Gönner (Baden-Württemberg) raten den Konzernen zu diesem Weg. Doch obwohl eine solche Übertragung formal ohne Zustimmung der Bundesregierung möglich ist, zweifeln Experten, ob dies unter Sicherheitsgesichtspunkten zulässig ist. "Die Atomaufsicht muss eine Schadensvorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik sicherstellen", sagt Gerhard Roller, Atomrechtsexperte an der Fachhochschule Bingen."Dabei stellt sich immer auch die Frage nach der Laufzeit, in diesem Fall: Ist Biblis A für diese längere Restlaufzeit ausreichend sicher?"

Zweifel daran sind erlaubt. Denn nach einem Beinahe-GAU im Dezember 1987 nahmen Gutachter den Reaktor unter die Lupe. Als Folge erließ das hessische Umweltministerium im März 1991, damals unter Leitung des heutigen hessischen Finanzministers Karlheinz Weimar (CDU), 49 Auflagen zur Nachrüstung des Reaktors. Unter anderem forderte er den Bau einer unabhängigen Notstandswarte, von der aus der Reaktor auch bei einem Unfall oder Brand noch sicher heruntergefahren werden können sollte.

Zehn Jahre später waren die Auflagen immer noch nicht umgesetzt. Im Zuge des rot-grünen Atomkonsenses einigten sich Atomaufsicht und RWE mit Blick auf die begrenzte Restlaufzeit auf ein abgespecktes Nachrüstungsprogramm von nur noch 20 Punkten. Die Notstandswarte war nicht mehr darunter. "Das war eine Frage der Verhältnismäßigkeit und hing mit den kurzen Restlaufzeiten von Bibils zusammen", sagt der damalige Leiter der Bundesatomaufsicht, Wolfgang Renneberg, der taz. Eine Erklärung des Bundesumweltministeriums, die dem von RWE unterzeichneten Atomkonsens anhängt, hielt dies Junktim fest. Falls die Laufzeiten nun verlängert würden, sei eine "Neubewertung" bezüglich der Sicherheit vorzunehmen, sagt Renneberg. Mitreden darf er jedoch nicht mehr: Röttgen hat ihn in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Die in Hessen für die Atomaufsicht zuständige Ministerin Silke Lautenschläger (CDU) sieht hingegen kein Problem in einer Verlängerung der Laufzeit. "Biblis erfüllt alles, was von den heutigen Sicherheitsanforderungen gefordert wird", sagte sie der taz.

Experte Gerhard Roller glaubt nicht, dass diese Position haltbar ist. Sollte Biblis A jetzt doch länger laufen dürfen, müssten die ursprünglichen Nachrüstungsforderungen wieder auf den Tisch. Anwohner hätten das Recht, ausreichende Sicherheitsvorkehrungen vor Gericht einzuklagen, erläutert Roller. Dabei wären die ursprünglichen 49 Auflagen ein starkes Argument. "Da hat die Behörde ja selbst Sicherheitsdefizite festgestellt."

Auch an den Rettungsplänen für den bayerischen Reaktor Isar 1 gibt es Zweifel. Hier wollen die Betreiber offenbar Stromkontingente des nie in Betrieb gegangenen Reaktors Mülheim-Kärlich nutzen. Weil diese aber laut Gesetz ausdrücklich nicht nach Isar 1 übertragen werden dürfen, sollen sie zunächst ans Kraftwerk Biblis B gehen, was in gewissem Umfang erlaubt ist. Von dort sollen sie dann nach Isar 1 weitertransferiert werden. Jurist Roller hält diesen Plan für unzulässig. "Das ist ganz klar eine Umgehung der Bestimmungen des Atomgesetzes - zumal wenn RWE von vornherein die Absicht hegt, die Strommengen auf Isar I weiter zu übertragen."

Auch Bayerns Umweltminister Markus Söder (CSU) scheint Zweifel an der Realisierbarkeit dieses Plans zu haben. "Strommengenübertragungen funktionieren im Fall Isar 1 nicht", sagte er der taz. Vor diesem Hintergrund drängt er nun darauf, die Entscheidung über die Zukunft der alten AKWs vorzuziehen. Diese solle noch vor Vorliegen des Energiekonzepts der Bundesregierung bei einem "Energiegipfel" mit den Ländern fallen, und zwar "schnellstmöglich", verlangte er in Berlin.

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