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Lauck-Prozeß in der BRD

■ Dänemark liefert Neonaziführer aus

Kopenhagen (taz) – Der amerikanische Neonaziführer Gerhard Lauck darf an die Bundesrepublik ausgeliefert werden. Dies beschloß am Dienstag das Amtsgericht im dänischen Roskilde. In Roskilde sitzt Lauck – seit seiner Verhaftung im Hauptquartier der dänischen Neonazis in Greve am 20. März – im Gefängnis. In Deutschland, das die Auslieferung beim dänischen Justizministerium beantragt hat, erwartet Lauck eine Strafe bis zu fünf Jahren Haft wegen der Verbreitung rassistischer Hetze und der Verwendung nazistischer Symbole. Lauck spielt eine zentrale Rolle bei der Herstellung und Verbreitung neonazistischer Propaganda in Deutschland und ganz Osteuropa.

Das dänische Gesetz erfüllt Auslieferungsanträge nur, wenn die zur Last gelegte Straftat auch von einem dänischen Gericht geahndet worden wäre. Die Verbreitung faschistischer Propaganda ist in Dänemark aber im Prinzip nicht verboten. Das Justizministerium argumentierte deshalb in seiner Auslieferungsempfehlung an das Amtsgericht von Roskilde, mit dem Straftatbestand der Rassenhetze. Laucks Hetzschriften seien dazu geeignet, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu stören.

Eine Empfehlung, der das Amtsgericht folgte. Angesichts bisheriger dänischer Rechtspraxis in vergleichbaren Fällen kam die Entscheidung überraschend. Laucks Rechtsanwalt Erik Lisborg kündigte daher auch an, daß sein Mandant mit einiger Wahrscheinlichkeit die Entscheidung vom zuständigen Landgericht überprüfen lassen wolle: „Mein Klient ist amerikanischer Staatsbürger, und was er tut, ist weder in den USA noch in Dänemark strafbar.“ Etwa zweihundert Neonazis hatten am Montag in der dänischen Stadt Hilleräd mit Hakenkreuzfahnen und Hitlergruß für die Freilassung Laucks protestiert. Gegen zwei Schweden, die an dieser Kundgebung teilgenpommen hatten, wurde am Dienstag Anklage wegen Waffen- und Sprengstoffbesitzes erhoben. Reinhard Wolff

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