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Langzeitarbeitslose als billige Manövriermasse

■ Neue Richtlinien der Sozialhilfe treiben Empfänger in die Zwangsarbeit/Bürokraten frisieren die Sozialamtsstatistiken

/ Bürokraten frisieren die Sozialamtsstatistiken

Wenn es nach dem Willen der Behörde für Arbeit Gesundheit und Soziales (BAGS) geht, soll es künftig sozialhilfeabhängigen Langzeitarbeitslosen an den Kragen gehen! Wer keine Arbeit findet, soll keine Knete mehr bekommen. Das belegt ein der taz vorliegendes Protokoll der Sitzung Hamburger Sozialamtsleiter.

Möglich macht es die neue Interpretation des „Paragraphen 18 Bundessozialhilfegesetz“ (BSHG) durch das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG), wonach Sozialhilfe-EmpfängerInnen ihren Anspruch verlieren, wenn eine angeblich „schuldhafte Arbeitsverweigerung“ vorliegt.

Hamburgs Sozialeinrichtungen schlagen nun Alarm: Sie sehen in der „restriktiven Auslegung“ ein „Abdrängen“ der Hilfeberechtigten in „obskure Billiglohnverhältnisse“ und „Zwangsarbeit“. Der „psychosoziale Schaden“ der Betroffenen sei immens, der „sozialpolitische Schaden“ groß. Einige Beispiel aus der Praxis:

Ein 52-jähriger Kraftfahrer ist Langzeitarbeitsloser. Getreu den Anforderungen bewirbt er sich mehrfach die Woche auf freie Stellen. Das Sozialamt zweifelt die „Ernsthaftigkeit“ seiner Bemühungen an. „Die Arbeitsmarktlage sei so, daß Jobs zu kriegen sind.“ Das Sozialamt kündigt die Kürzung der „Sozi“ um zunächst 70 Prozent, dann auf „null“ an.

Ein 37jähriger ist ebenfalls Langzeitarbeitsloser. Als das Sozialamt gegen den Vater Unterhaltsansprüche stellt, weigert sich dieser mit dem Hinweis, sein Sohn sei „gesund, arbeitsfähig und arbeitsscheu.“ Ohne weitere Prüfung folgt die Behörde dieser These, kürzt die Sozialhilfe auf „null“.

Eine 50 Jahre alte Bibliothekarin arbeitet seit zehn Jahren bei einem Staatsunternehmer auf einer Halbtagsstelle, bezieht zusätzlich Sozialhilfe. Das Sozialamt verlangt nun von ihr, eine Ganztagsstelle zu übernehmen, notfalls bei der Staatsbibliothek zu kündigen.

Ein 31-jähriger arbeitet als Taxifahrer, verdient im Monat rund 1200 Mark netto. Zu wenig, um seine schwerbehinderte Ehefrau und die drei Kinder zu versorgen. Das Sozialamt verlangt, den Job aufzugeben. Begündung: Als Pförtner oder Bote sei mehr zu verdienen.

Eine 42jährige Frau, Mutter von einer 16jährigen und einer vierjährigen Tochter wird die Kürzung der Sozialhilfe angedroht, wenn sie sich nicht verstärkt um eine Teilzeitarbeit bemüht. Begründung: Auf das Kind könne ja die ältere Tochter aufpassen. Mit der gleichen Argumentation wird aber auch der 16jährigen eine Kürzung angedroht. Es könne ja die Mutter auf die Kleine aufpassen.

Die Latte an Fällen, mit denen sich sozialpädagogischen Betreuungsträger wie der „Sozialpolitische Arbeitskreis St. Pauli“ (SPAK) oder die „Erwerblosen Frauen Altona“ (EFA) täglich herumschlagen müssen, ließe sich beliebig erweitern. Die neue kategorische Vorgehensweise der Sozialämter basiert auf einer Vereinbarung der Amtsleiter vom 9. Oktober vergangenen Jahres.

Gestützt auf die restriktive Auslegung des „§18 BSHG“ durch das OVG, wonach Hilfesuchende verpflichtet sind, grundsätzlich jede Tätigkeit - auch Aushilfstätigkeiten, Gelegenheitsarbeiten und Urlaubvertretungen anzunehmen, um ihre „Arbeitskraft zu Beschaffung des Lebensunterhalt einzusetzen“, streifen die „Saubermänner“ jetzt durch die Sozialhilfekarteien.

Für Michael Struck von SPAK eine Schönheitskorrektur der Sozialhilfe, ähnlich wie die Frisierung der Arbeitslosenstatistiken durch den 2. Arbeitsmarkt. Struck: „Sozialhilfeabhängige Langzeitarbeitslose sollen verstärkt in den Arbeitsmarkt weggedrängt werden.“ Das führe dazu, daß die Betroffene ohne sozialpädagogische Betreuung nach langer Arbeitslosigkeit in miese Jobs zu Billiglohnverhältnisse abgedrängt oder regelrecht als

1Lohndrücker eingesetzt werden. Oft würden sich Hilfesuchende auch in Schwarzarbeit flüchten, um den Repressalien des Sozialamts auszuweichen oder ganz auf die „Sozi“ verzichten und von den Unterhaltssätzen der Kinder leben.

Das habe oft verheerende Folgen, weil oft psychisch die Langzeitarbeitslosigkeit nicht verarbeitet worden ist. Struck: „Langzeitarbeitslosigkeit kann nicht restriktiv gelöst werden, das richtet mehr sozialen Schaden an.“

Daher fordert der SPAK die BAGS auf, ihre eigenen Richtlinien einzuhalten. Laut Dienstanweisung der BAGS-Amtsleiterin für Rehabilitation, Dorothee Bittscheid-Peters, sind die Sozialämter nämlich angewiesen, den Sozialhilfebedürftigen vor einer eventuellen „Streichung der Sozi“ ausreichend sozialpädagogische Betreuung zuteil kommen zu lassen. O-Ton: „Das Ziel der Beratung muß die Beseiti-

1gung der Gründe sein, die der Be-

schaffung des Lebensunterhalt durch den Einsatz der eigenen Arbeitskraft entgegen stehen.“ Soweit erforderlich, seien dem Hilfesuchenden neben Arbeitsamt und Amt für soziale Dienste auch andere Beratungsinstitutionen oder Beratungsstellen der freien Wohlfahrt zu vermitteln.

Eine derartige Betreuung und Beratung können die MitarbeiterInnen der Sozialämter mit der vorhandenen Personalstruktur aber nicht leisten. „Die Mitarbeiter sind völlig überfordert, es fehlt sowohl an qualifizierter und quantitativer Beratung“, so Struck. „Wenn die BAGS das Ding schon so gegen Hilfebedürftige durchzieht, dann müssen die personellen Voraussetzungen an qualifizierter sozialpädagogischer Betreuung geschaffen werden.“

Kai von Appen

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