piwik no script img

LandgerichtKlage von Sawsan Chebli abgewiesen

Das Landgericht in Heilbronn hat eine Klage der Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli wegen Beleidigung abgewiesen. Das geht aus dem Urteil hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Chebli war in einem Facebook-Eintrag von 2020 mit den Worten „Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli“ beleidigt worden. Dagegen hatte die frühere Staatssekretärin im Berliner Senat geklagt und eine Entschädigung verlangt. Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass die Aussage „noch von der Meinungsfreiheit“ umfasst sei. Chebli äußerte sich entsetzt über die Entscheidung des Landgerichts. Die Menschen müssten ihr Verhalten im Netz reflektieren und erkennen, dass Hass gegen Einzelne nicht allein die Betroffenen etwas angehe, sondern etwa auch eine Gefahr für die Demokratie sei. (dpa)

Nur noch 430 – dann sind wir 50.000

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 430 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen