■ Landesverfassungsgerichte dürfen mehr: Karlsruhe stärkt seine kleinen Schwestern
Freiburg (taz) – Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugang zu seinen kleinen Schwestern, den Landesverfassungsgerichten, erleichert. In einem gestern bekanntgegebenen Beschluß entschied Karlsruhe, daß ein Landesverfassungsgericht auch dann ein Gerichtsurteil aufheben kann, wenn es um die (verfassungswidrige) Anwendung der Strafprozeßordnung und anderer Prozeßgesetze des Bundes geht. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß die Landesverfassung Grundrechte garantiert, die „inhaltsgleich“ auch im Grundgesetz geschützt sind.
Hauptvorteil für die BürgerInnen: Sie bekommen auf jeden Fall eine Entscheidung. In Karlsruhe wird eine Verfassungsbeschwerde dagegen nur dann behandelt, wenn sie grundsätzlicher Bedeutung ist oder dem Betroffenen ein schwerer Nachteil droht. Die Karlsruher Entscheidung wurde durch eine Anfrage des sächsischen Verfassungsgerichts ausgelöst. chr
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