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Landesregierung beschließt LockerungenDer Pfingstbesuch kann kommen

Senat hebt privates Übernachtungsverbot zum 19. Mai auf. Am 21. soll die Außengastronomie öffnen können. Hotels müssen bis Mitte Juni warten.

In Bayern teilweise schon jetzt möglich, in Berlin zum 21. Mai geplant: geöffnete Außengastronimie Foto: dpa

Die Verwandtschaft kann doch kommen, wenn auch eine Woche später: Der Senat hat am Dienstag angekündigt, bei weiter sinkenden Coronazahlen am 19. Mai zu Pfingsten das Übernachtungsverbot für Haushaltsfremde zu kippen und wieder Treffen von mehr Personen zu ermöglichen. Lockerungen schon ab kommenden Freitag gleich nach Christi Himmelfahrt waren passé, weil der Corona-Inzidenzwert am Montag überraschend wieder über die entscheidende 100er-Marke gestiegen war. Am Dienstag hingegen sank er auf 93,7, den niedrigsten Wert seit dem 18. März.

Man habe sich eigentlich an diesem Dienstag mit Lockerungen zum Wochenende hin auseinandersetzen wollen, berichtete der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) zu Beginn der Pressekonferenz nach der Senatssitzung. Das beruhte darauf, dass die Inzidenz – die Zahl der neuen Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen – Freitag unter 100 gesunken war und bis Sonntag unter dieser Schwelle blieb. Doch dann stieg der Wert wieder auf 100,8.

Damit aber die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Notbremse, die unter anderem eine Ausgangssperre ab 22 Uhr beinhaltet, nicht mehr gilt, muss der Wert fünf Werktage in Folge unter 100 bleiben. Bevor das nicht passiert, galten auch Änderungen von besonderen Berliner Regelungen wie dem Übernachtungsverbot als nicht machbar. Die aktuelle Tendenz aber zeigt deutlich nach unten.

Zweimal kurz und knapp mit Ja antwortete Müller auf taz-Fragen, ob mit den anderen Lockerungen auch das Übernachtungsverbot im Privathaushalt falle und sich wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürften. Für touristische Übernachtungen in Hotels sah Müller „eine Chance Mitte Juni“.

Wieder mehr Angebot in Kitas

Unabhängig von der Bundesnotbremse beschloss der Senat, in den Kitas vom Not- wieder zum Regelbetrieb zurückzukehren – mit dem kleinen Zusatz „eingeschränkter“. Das bedeutet: Ab dem 17. Mai sollen alle Einordnungen oder Prioritäten wegfallen, die Eltern werden aber gebeten, den ihren Kindern zustehenden Betreuungsumfang nicht auszuschöpfen.

Ab dem 19. Mai gelten auch Lockerungen im Sport: Kinder bis 14 Jahren sollen in 20er-Gruppen trainieren dürfen, Über-14-Jährige in Gruppen bis zehn Personen. Im Feld der Kultur sollen dann auch wieder Museen und Galerien mit negativem Testergebnis zugänglich sein. Zudem sollen sich wieder mehr Kunden in Geschäften aufhalten dürfen.

Vier Tage später, am 21. Mai, folgt laut Müller die Öffnung jener Frei- und Strandbäder, die über ein Hygienekonzept verfügen. Am selben Tag, dem Freitag vor Pfingsten, soll auch die Außengastronomie wieder starten können, laut Müller in enger Absprache mit Brandenburg – gerade am Feiertagswochenende gehe das gar nicht anders, „da muss man das landesübergreifend denken“. Voraussetzung ist jeweils ein negativer Coronatest.

Die brandenburgische Landesregierung beschloss am Dienstag tatsächlich ebenfalls die Öffnung der Außengastronomie bei einer konstanten Inzidenz unter 100, ging aber noch weiter: Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kündigte an, dass ab 21. Mai auch touristische Übernachtungen in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen erlaubt sein sollen.

Müller warnte in der Berliner Pressekonferenz eindringlich davor, Corona als beendet zu betrachten, weil der Inzidenzwert unter 100 ist: 100 sei ein Krisenwert – „alles gut ist erst bei 10 oder noch darunter“.

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