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Lähmende Regierung

■ betr.: taz vom 30.9.1988

Wenn es schon eines der Ziele der Freidensbewegung ist, die Bevölkerung korrekt darüber aufzuklären, welche Lähmungen und welche Freiheitsbeschränkungen die Bonner Regierung im Zuge einer Mobilmachung gegen die bundesdeutsche Bevölkerung plant, sollten auch die Begriffe klar sein. Solche Personen, die dann noch weiter telefonieren dürfen, während etwa 80 85% der Anschlußteilnehmer keine abgehenden Gespräche mehr führen dürfen, stehen auf sogenannte Telephonaussperrausschlußlisten, sie sind also von der allgemeinen Telefonsperre ausgeschlossen. Die taz hatte von der Telephonausschlußlisten geschrieben. Die Post nennt das TK- Schaltung (Teilnehmerkennung). Interessant übrigens, wer alles z.B. im öffentluichen Dienst als Bürger 1. Klasse dadrauf steht! Dabei gibt es doch das Grundrecht unserer Verfassung, sich jederzeit in Wort, Bild und Schrift frei ausdrücken zu dürfen. Grundgesetz Art.5; Bremer Landesverfassung Art. 15

Rudolf Prahm

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