LINIE 4: Die Bahn kommt - später
Teilerfolg für die Gegner des Ausbaus der Linie 4 nach Niedersachsen: Die Pläne müssen wohl nach gebessert werden, deutet das Oberverwaltungsgericht an.
Die Straßenbahn kommt - am endlich wahrscheinlich doch noch nach Lilienthal. Aber sicherlich noch später. Und vermutlich auch zu einem noch höheren Preis. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) attestierte den Planern in Bremen und Niedersachsen gestern gleich mehrfach erhebliche Mängel. Diese werden wohl dazu führen, dass ein zusätzliches Planfeststellungsverfahren nötig wird. Ganz stoppen werden die Klagen der zwölf AnwohnerInnen den Ausbau der Linie 4 aber offenbar nicht. Ein Urteil steht noch aus.
Gibt es überhaupt einen nachgewiesenen Bedarf an der Tram? Schon diese Frage erweist sich für das OVG als problematisch. "Und es spricht einiges dafür", so die Richter, "dass hier von falschen Voraussetzungen ausgegangen wurde." Neuere Prognosen rechnen für das Jahr 2015 mit 4.800 StraßenbahnfahrerInnen je Werktag, ältere aber mit 6.700. In den Plänen finden sich die alten Zahlen - und die neueren, so das Gericht, "rechtfertigen nicht unbedingt den Bau der Straßenbahn". Sie entspreche nur in etwa jenen, die sonst in der Nähe von Endhaltestellen einer Tram erreicht werden.
Strittig ist auch die Prognose der Planer, wonach die Regionalbusse, die zwischen dem Bremer Bahnhof und Worpswede, Gnarrenburg oder Zeven verkehren, einen Großteil ihrer Gäste an die Straßenbahn verlieren. Die Kläger halten diese Zahlen für "manipuliert". Sie fordern, nicht die Linie 4 auszubauen - sondern den bestehenden Busverkehr zu verdichten. Das sei "erheblich günstiger". Hinzu kommt, dass eine verlängerte Linie 4 in Horn oder Schwachhausen wohl seltener als bisher fahren wird.
Für großen Unmut in Lilienthal und Aufruhr im Gerichtsaal sorgte auch die Aussage der Gutachter, Schäden an den anliegenden Gebäuden durch die Erschütterungen der Straßenbahn seien "definitiv auszuschließen". Die Kläger bezweifeln das. Sie unterstellen den Gutachtern, ihre Messungen "nicht repräsentativ" - sondern so ausgerichtet zu haben, dass das Ergebnis wie geplant ausfiel. Das Gericht wird dem aber wohl nicht folgen.
Zugeständnisse erreichen die KlägerInnen hingegen wohl beim Lärmschutz. Für weit über 400 Gebäude entlang der neuen Bahnlinie sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen nötig. Zwar würden konkret geltend gemachte Ansprüche erfüllt, so das OVG. Dennoch "könnte der Eindruck entstehen", dass private Belange von den Planern vernachlässigt oder "völlig unzureichend" behandelt wurden.
Ähnliches gilt dort, wo Grundstücksbesitzer zugunsten der Straßenbahn Land abgeben müssen. Zwar hatten die Planer für sich beansprucht, die Enteignungen auf ein "unbedingt erforderliches Maß" reduziert zu haben. Doch schon in der gestrige Verhandlung wurde klar, dass das nicht in jedem Fall stimmt.
Wenig Hoffnung macht das Gericht indes jenen Gewerbetreibenden in Lilienthal, die massiv um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten. So geht beispielsweise eine Tankstelle an der Landesgrenze davon aus, dass sie "ganz sicher nicht wird überleben können", auch einige Ladenbesitzer in Lilienthal fürchten erhebliche Umsatzeinbußen. Die allerdings sind wohl vor allem der neuen Ortsentlastungstraße geschuldet: Sie soll das Verkehrsaufkommen im Ortskern von heute täglich 28.000 Fahrzeugen auf dann 3.000 reduzieren. Laut OVG seien die Befürchtungen der Händler aber "doch etwas zu pauschal", um justiziabel zu sein. Die Schwierigkeiten seien "nicht wegzudiskutieren", so Lilienthals grüner Bürgermeister Willy Hollatz. "Ich sehe das Problem", sagte auch ein Richter. Was aber nicht heißt, dass die Pläne deswegen vom OVG beanstandet werden.
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