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■ LAUSCHANGRIFFSchlappe für Bremer Verfassungsschutz

Bremen (taz) — Der Lauschangriff, wie ihn der Bremer Verfassungsschutz praktiziert, ist rechtswidrig. Dies stellte das Verwaltungsgericht der Hansestadt fest. Es folgte den Klagen zweier Überwachter, die von den beamteten Lauschern verdächtigt wurden, einer „autonomen Zelle“ anzugehören. Das Gericht beanstandete das formelhafte Verfahren, mit dem die G-10-Kommission den Überwachungsanträgen des Verfassungsschutzes zustimme.

Der Bremer Innensenat will als Dienstaufsichtsbehörde des Verfassungsschutzes kein Rechtsmittel gegen die Urteile einlegen. Statt dessen soll die Abhörpraxis verändert werden. SEITE 4

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