piwik no script img

■ LAUSCHANGRIFFSchlappe für Bremer Verfassungsschutz

Bremen (taz) — Der Lauschangriff, wie ihn der Bremer Verfassungsschutz praktiziert, ist rechtswidrig. Dies stellte das Verwaltungsgericht der Hansestadt fest. Es folgte den Klagen zweier Überwachter, die von den beamteten Lauschern verdächtigt wurden, einer „autonomen Zelle“ anzugehören. Das Gericht beanstandete das formelhafte Verfahren, mit dem die G-10-Kommission den Überwachungsanträgen des Verfassungsschutzes zustimme.

Der Bremer Innensenat will als Dienstaufsichtsbehörde des Verfassungsschutzes kein Rechtsmittel gegen die Urteile einlegen. Statt dessen soll die Abhörpraxis verändert werden. SEITE 4

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 90 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen