Kurznachrichtendienst und AGBs: WhatsApp unterliegt vor Gericht

Verbraucherschützer siegen vor Gericht gegen den Kurznachrichtendienst WhatsApp. Der muss seine englischen AGBs jetzt übersetzen.

Auf einem weißen Handy-Display ist ein grüner Kreis mit einem weißen Telefonhörer, darunter der Schriftzug Whatsapp

Bald gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Whatsapp auch in Deutsch Foto: dpa

BERLIN taz | Der Kurznachrichtendienst WhatsApp muss seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Das entschied das Berliner Kammergericht Anfang April, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mitteilte. Der Verband hatte gegen das Unternehmen, das mittlerweile zum US-Konzern Facebook gehört, geklagt.

Schon auf Deutsch verfasste Geschäftsbedingungen sind für Nutzer häufig nicht einfach zu verstehen. Eine Studie des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet, hinter dem unter anderem die Deutsche Post steht, kam im vergangenen Oktober zu dem Ergebnis: Über 60 Prozent der Internetnutzer lesen die Klauseln nur flüchtig oder gar nicht. Fast jeder Nutzer hat demnach schon mal Geschäftsbedingungen abgenickt, ohne sie gelesen zu haben.

Für alle Nichtleser bedeutet das: Sie wissen häufig nicht einmal grob, was der Dienst mit ihren persönlichen Daten unternimmt. Im Fall von WhatsApp räumt sich der Anbieter in den mehr als 6.000 Wörter langen Geschäftsbedingungen einiges ein. Zum Beispiel, dass kalifornisches Recht gilt. Wer also juristischen Ärger mit WhatsApp hat, muss dort klagen.

Darüber hinaus hält sich das Unternehmen offen, Informationen aus den Statusmeldungen der Nutzer für wirtschaftliche Zwecke zu verwenden. Auch eine Datenweitergabe an Dritte ist möglich, wenn dadurch der Service verbessert werden kann – was das im Detail bedeutet, hält auch vzbv-Jurist Heiko Dünkel für auslegungsbedürftig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, WhatsApp hat die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Eine Anfrage zu dem weiteren Vorgehen ließ das Unternehmen bis Redaktionsschluss offen. Entschließt es sich dazu, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einfach zu übersetzen, könnte gleich der nächste Prozess folgen. Dünkel kündigt an, die deutschen Klauseln genau zu prüfen. Und gegebenenfalls gerichtlich gegen unerlaubte Bestandteile vorzugehen.

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