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Kurdische Familie bekommt im Asylverfahren recht

■ Die Stadt Lüneburg blieb unbelehrbar und wollte trotz ärztlicher Atteste abschieben

Hamburg (taz) – Als im Mai bekannt wurde, daß der Kurde Mehmet Ali Akbas im Januar mit deutschem Ticket aus dem niedersächsischen Nienburg in die Türkei abgeschoben worden war, fragte der FDP-Bundestagsabgeordnete Burkhard Hirsch: „Wie viele menschliche Versuchskaninchen benötigt der niedersächsische Innenminister noch, um sich von der Vertragstreue türkischer Politiker zu überzeugen?“ Mittlerweile steht jener Innenminister, Gerhard Glogowski (SPD), kurz vor seiner Ernennung zum Ministerpräsidenten in Niedersachsen. Und bekam nun für seine rigide Abschiebepolitik auf die Finger geklopft.

Das Lüneburger Verwaltungsgericht erkannte am Donnerstag die kurdische Familie Diri als asylberechtigt an, deren Abschiebung die niedersächsische Ausländerbehörde unbeirrt vorbereitet hatte. Der Vater hatte schon in der Türkei und dann von Deutschland aus die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) unterstützt. Daß ihm dafür Verfolgung in der Türkei droht, war auch der Ausländerbehörde klar. Sie fragte in der Türkei nach, ob ein Strafverfahren gegen Diri laufe. Die türkischen Behörden verneinten und ließen sich gleich zusichern, daß Lüneburg ihnen mitteilen werde, wann genau sie die Familie abschieben wird.

Die Familie lebt seit acht Jahren in Lüneburg. Als die Mutter erkrankte, warnten ÄrztInnen vor einer Abschiebung. Trotz eingeholter Atteste kam der von der Ausländerbehörde beauftragte Gutachter zu einem anderen Ergebnis. Das Verwaltungsgericht allerdings überzeugte dessen Urteil nicht. Elke Spanner

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