piwik no script img

■ KurdenKlage gegen Verbot

Bonn (AP) – Anwälte der Ende November verbotenen kurdischen Vereine, Organisationen und Unternehmen haben beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die Verfügung von Innenminister Kanther eingereicht. In der Klagebegründung heißt es, daß die Annahme der Verbotsverfügung, die rund 30 kurdischen Kultur- und Arbeitervereine sowie die kurdische Nachrichtenagentur und der Berxwedan-Verlag seien Teilorganisationen der kurdischen Arbeiterpartei PKK, unzutreffend sei. Statt Beweisen enthalte die Verfügung bloße Verdächtigungen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen