■ Kurden: Klage gegen Verbot
Bonn (AP) – Anwälte der Ende November verbotenen kurdischen Vereine, Organisationen und Unternehmen haben beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die Verfügung von Innenminister Kanther eingereicht. In der Klagebegründung heißt es, daß die Annahme der Verbotsverfügung, die rund 30 kurdischen Kultur- und Arbeitervereine sowie die kurdische Nachrichtenagentur und der Berxwedan-Verlag seien Teilorganisationen der kurdischen Arbeiterpartei PKK, unzutreffend sei. Statt Beweisen enthalte die Verfügung bloße Verdächtigungen.
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