■ Kurden-Prozeß: Über Motive geäußert
München (AP) – Im Münchner Kurden-Prozeß gegen die 13 Besetzer des türkischen Generalkonsulats vom Juni 1993 hat ein Angeklagter der türkischen Regierung gestern grausame Folter- und Haftmethoden vorgeworfen. Der 29jährige gab vor dem Bayerischen Obersten Landgericht an, seit seiner Kindheit grundloser Verhaftung und Folter ausgesetzt gewesen zu sein. Die Folter sei in der Türkei „System und Politik des Staates“, sagte der aus Südostanatolien stammende Mann. Der Prozeß hatte am Dienstag unter massivem Polizeiaufgebot begonnen. Zwölf Kurden und ein Staatenloser müssen sich wegen Geiselnahme in 23 Fällen und Nötigung von Verfassungsorganen verantworten.
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