Kunden zahlen Offshore-Pannen: „Vertrag zu Lasten Dritter“
Umweltminister Altmaier und Wirtschaftsminister Rösler verteidigen die Regelung für Windkraft im Meer. Bei verspätetem Anschluss zahlen die Stromkunden.
BERLIN taz | So schnell kann es gehen: Am Dienstag berieten Umweltminister Peter Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) noch gemeinsam mit Wirtschaft und Verbänden, wie der weitere Anstieg der Strompreise gebremst werden kann – am Mittwoch präsentierten beide ein Gesetz, das die Kosten weiter steigen lässt: Künftig sollen Stromkunden dafür bezahlen, wenn Windkraftwerke im Meer nicht rechtzeitig ans Netz angeschlossen werden und den Betreibern dadurch Schaden entsteht.
Das hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen. Bisher läuft der Aufbau der Windkraft auf hoher See schleppend – teils wegen technischer Probleme, teils wegen der ungeklärten Haftung. Das soll sich durch das Gesetz ändern. „Wir sorgen für Sicherheit bei Banken und Betreibern“, sagte Altmaier.
Rösler sprach von einem „absoluten Durchbruch“. Verbraucherschützer und Opposition kritisieren die Neuregelung jedoch. Gerd Billen, Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, hatte im Vorfeld vor einem „Vertrag zu Lasten Dritter“ gewarnt. Auch Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin missfällt, dass die Verbraucher das Netzausbau-Risiko tragen sollen. Johanna Voß (Linke) forderte als Alternative eine Verstaatlichung der Netze.
Altmaier und Rösler wiesen die Kritik zurück. Weil die Offshore-Leitungen künftig besser koordiniert werden und die Unternehmen einen Teil des Risikos selbst tragen, werde es idealerweise kaum zum Haftungsfall kommen. Je nach Schadensgröße zahlen Netzbetreiber bis zu 20 Prozent selbst.
Zudem sei die Umlage, aus der Entschädigungen finanziert werden, bei 0,25 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, sagte Altmaier. Dies macht für einen Durchschnittshaushalt etwa 9 Euro im Jahr aus.
Langfristig bekämen die Verbraucher auch dieses Geld teilweise wieder zurück. Denn: Der Zeitraum, in dem die Betreiber ihren Strom zu garantierten Preisen verkaufen dürfen, werde entsprechend gekürzt, wenn zuvor Entschädigungen für fehlende Netzanschlüsse gezahlt werden mussten.
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