Kulturtaxe: Auftritt der Juristen
Mit der Kulturtaxe will der Senat Kürzungen im Kulturbereich kompensieren. Die Hoteliers laufen gegen die Idee mit rechtlichen Argumenten Sturm.
Wenn das Geld nicht reicht, muss man Sparen oder die Einnahmen erhöhen. Letzteres wirkt nach außen attraktiver, und so hielt es der schwarz-grüne Senats für eine gute Idee, in Hamburg eine "Kulturtaxe" einführen zu wollen. Gemeint ist eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent auf Hotelübernachtungen, durch die pro Jahr etwa zehn Millionen Euro ins Stadtsäckel fließen sollen. Das Geld will der Senat zu drei Vierteln für Kulturevents und zu einem Viertel für das Stadtmarketing ausgeben.
Zahlen sollen diese Kulturtaxe die Hoteliers, die davon gar nichts halten. Man werde sich mit allen rechtlichen Mitteln wehren, sagt Stefanie Heckel vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Jürgen Benad, im Dehoga-Vorstand für Recht und Steuern zuständig, ist zuversichtlich, dass die Hoteliers dabei das Recht auf ihrer Seite haben: Die Kulturtaxe sei "nichts anderes als eine Umsatzsteuer. Dafür haben Länder und Kommunen keine Gesetzgebungskompetenz. Das kann nur der Bund machen."
Ist die Idee einer "Kulturtaxe" so leicht zu Fall zu bringen? In der Hamburger Kulturbehörde sei es bekannt, dass die Umsatzsteuer Sache des Bundes ist, sagt Sprecherin Claudia Fregiehn. Aber "die Kulturtaxe wird nicht als Umsatzsteuer gestaltet werden." Wie die Taxe inhaltlich und juristisch gestaltet werden solle, "dazu befinden wir uns momentan im Abstimmungsprozess mit anderen Behörden, in den wir auch die Branche einbeziehen." Auf konstruktive Mitarbeit der Branche kann die Behörde nicht hoffen. Der Dehoga kennt die Kulturtaxen-Idee aus über 20 anderen Städten und Gemeinden und sagte ihr bereits Anfang September "den Kampf an".
Auch die Frage, wie die Kulturtaxe juristisch ausgestaltet wird, ist alles andere als einfach zu lösen. In Lübeck beauftragte die Bürgerschaft am Donnerstag Bürgermeister Bernd Saxe (SPD), bis Januar ein Konzept für eine Übernachtungsabgabe auszuarbeiten. Die Stadt steht in Austausch mit dem schleswig-holsteinischen Innenministerium, das an die Stadt schrieb: "Im Ergebnis wirft die Einführung einer Kultursteuer zahlreiche Fragen auf, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausreichend beantworten lassen."
Würde man die Steuer, die keine Umsatzsteuer sein darf, als Aufwandsteuer definieren, dürften die Gemeinden sie zwar erheben, müssten dann aber unterscheiden zwischen dienstlichen und privaten Übernachtungen - und die dienstlichen unbesteuert lassen. Problematisch sei auch, dass Steuern nicht zweckgebunden sein dürfen, also nicht von vornherein zum Beispiel dem Kulturbereich zugedacht werden können. Bliebe also nur die Möglichkeit, statt Steuern eine Gebühr oder einen Beitrag zu erheben - woran sich die Frage anknüpft, wie diese Gelder mit den Eintrittsgeldern zusammengehen, die es ja auch noch gibt.
In Schleswig-Holstein empfiehlt das Innenministerium der Stadt Lübeck, "zunächst den bundesweiten Diskussionsprozess abzuwarten". In Hamburg wird man diese Zeit nicht haben: Die Kulturtaxe dient hier als Erfolgsmeldung, mit der Kultursenator Reinhard Stuth (CDU) jene Gemüter besänftigen will, die wegen der Schließung des Altonaer Museums und den Kürzungen im Schauspielhaus in Wallung geraten sind. Wenn aus der Erfolgsmeldung nun eine Nullnummer würde, stünde Stuth mit ebenso leeren Händen da wie einige der Kultureinrichtungen nach der Sparklausur.
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