■ Kündigung: Neue Fristen
Bonn (dpa) – Die Kündigungsfristen für Angestellte sollen verkürzt werden. Die geltende Regelung, nach der für sie eine Grundkündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende und für Arbeiter eine Zweiwochenfrist gilt, soll ersetzt werden durch eine einheitliche Frist von vier Wochen. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der schon im Vorfeld von den Gewerkschaften massiv kritisiert worden war. Die bisher unterschiedlichen Fristen müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1990 bis zum Juni dieses Jahres vereinheitlicht werden. Die geplante Neuregelung betreffe nur relativ wenige Angestellte, weil die Tarifverträge bestehen blieben, in denen die Kündigungsfristen meist festgelegt seien, hieß es im Ministerium.
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