Kündigung nach taz-Bericht: Kritik am Job unerwünscht
Nach kritischen Äußerungen in einem taz-Artikel wird ein Flink-Arbeiter gekündigt. Der Lieferdienst könnte vor Gericht damit durchkommen.
Grund für die fristlose Kündigung des Fahrradkuriers ist ein taz-Artikel, in dem sich Raúl D. kritisch über die Arbeitsbedingungen und über die Ausrüstung bei Flink äußert. Gemeinsam mit Kolleg*innen will er einen Betriebsrat in dem Unternehmen gründen, wogegen dieses aber juristisch vorgeht. Darum geht es an diesem Tag vor Gericht jedoch nicht, auch nicht darum, ob Raúl D.s öffentliche Kritik berechtigt war oder nicht. Vielmehr soll in einer Güteverhandlung geklärt werden, ob nicht eine Einigung möglich ist, bevor über die Wirksamkeit der Kündigung entschieden wird.
Die Anwältin von Flink ist sich zwar „sehr sicher, dass die Kündigung rechtens ist“, zeigt sich aber verhandlungsbereit. 500 Euro Abfindung bietet sie dem Rider an, der rund anderthalb Jahre dort gearbeitet hat. Aus dem Publikum kommt ein Lacher, der vom Richter gerügt wird. Doch auch Rechtsanwalt Bechert, sich seiner Sache ebenfalls sicher, winkt ab.
Danach geht es kurz zu wie auf dem Flohmarkt: 500 Euro, dafür wird die fristlose zu einer ordentlichen Kündigung umgewandelt, erneute Ablehnung. Als das Angebot schließlich bei 1.500 Euro liegt, beraten sich Bechert und sein Mandant kurz vor der Tür, bevor sie neuerlich ablehnen. Als klar wird, dass die Vorstellungen zu weit auseinanderliegen und eine gütliche Einigung nicht möglich ist, wird für Mitte Mai ein Verhandlungstermin festgelegt, bei dem in der Sache entschieden werden soll.
Antrag auf Weiterbeschäftigung abgelehnt
Den Antrag auf Weiterbeschäftigung lehnt das Gericht schon mal ab. Um Flink dazu zu verpflichten, Raúl D. weiter zu beschäftigen, müsste die Kündigung offensichtlich unbegründet sein. Was sie laut Richter aufgrund seiner kritischen Äußerungen – ob nun berechtigt oder nicht – aber nicht ist.
Dass der Rider in einem anderen laufenden Verfahren beantragt hat, vom Arbeitsgericht als Wahlvorstand für die Betriebsratswahlen bei Flink eingesetzt zu werden, spiele dabei keine Rolle. Geschützt sei eben nur der Wahlvorstand, nicht aber der Antragsteller. „Das Gericht ist kein Gesetzgeber“, sagt der Richter trocken auf den Einwand Becherts, dass das Gesetz hier nur unzureichenden Schutz biete.
„Es ist ein Skandal, dass Menschen wie Raúl, die einen Betriebsrat gründen wollen, nicht geschützt sind“, sagt Bechert zur taz. Er sieht in dem Vorgehen des Lieferdienstes nicht nur Union Busting, sondern auch einen Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Raúl D. selbst nimmt es gelassen. Für ihn ist vor allem wichtig, dass es bei Flink bald einen Wahlvorstand gibt. Ob das Gericht ihn noch als solchen einsetzen wird, obwohl er gekündigt ist, wird sich zeigen.
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