Kritik am Regierungs-Aktionsplan: Rassismus - nicht nur von rechts
Das Institut für Menschenrechte fordert von der Regierung einen neuen Aktionsplan gegen Rassismus: Bislang sei die Analyse fälschlicherweise auf den Rechtsextremismus beschränkt.
BERLIN taz Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Bundesregierung aufgefordert, einen neuen nationalen Aktionsplan gegen Rassismus vorzulegen. In ihrem Ende des Jahres vorgelegten Plan entwickle die Regierung keine neuen, in die Zukunft gerichteten Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, sagte Petra Follmar-Otto, die zuständige Abteilungsleiterin des Instituts: "Das ist ein Status-quo-Bericht und kein Aktionsplan." Zudem enthalte der Plan "keine angemessene Analyse" von Rassismus und rassistischer Diskriminierung.
Die Bundesregierung hatte im Oktober nach einer jahrelangen Hängepartie ein Papier mit dem sperrigen Titel "Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz" verabschiedet. Darin listet das Bundesinnenministerium, das den Plan erarbeitet hat, vor allem Maßnahmen auf, die derzeit mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt oder dem europäischen Sozialfonds finanziert werden. Die Bundesregierung hatte sich bereits auf der 3. Weltkonferenz gegen Rassismus, die 2001 unter Leitung der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte im südafrikanischen Durban stattfand, zu einem solchen Aktionsplan verpflichtet. 2002 wurde die Umsetzung angekündigt, doch dann tat sich lange nichts. Im April soll bei einer in Genf stattfindenden Durban-Review-Konferenz die Umsetzung der Empfehlungen der 3. Weltkonferenz überprüft werden.
Die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus erschöpfe sich nicht im Kampf gegen Rechtsextremismus, kritisierte Follmar-Otto. Vielmehr müsse die Gesellschaft insgesamt in den Blick genommen werden. Auch Formen indirekter und struktureller Diskriminierung müssten angegangen werden.
Die Menschenrechtsexpertin empfiehlt der Bundesregierung, wie beim "Nationalen Integrationsplan" gemeinsam mit Ländern und Kommunen, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaft und Wirtschaft einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten. Darin sollten einige wenige Oberziele genannt werden, die mit wirksamen Maßnahmenbündeln unterfüttert werden. Thema könnte, so Follmar-Otto, zum Beispiel sogenanntes ethnic profiling sein, also die Praxis der Polizei, anhand ethnischer Profile zu ermitteln. Wichtig sei auch der Zugang rassistisch Diskriminierter zum Rechtsschutz. Und ein fortlaufendes Monitoring und eine abschließende Evaluation seien ebenfalls notwendig. Dem Bundestag sollen nach Vorstellung des Instituts jährliche Berichte zur Umsetzung des Plans vorgelegt werden.
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