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Krise der AutoindustrieShowdown bei Porsche-VW

Optionsgeschäfte sollten Porsche bei der VW-Übernahme helfen. Nun steckt der Autobauer in der Klemme. Hat er nur die Wahl zwischen Fusion und Verkauf?

Wolfgang Porsche (r), der Aufsichtsratsvorsitzende der Porsche Automobil Holding, und Ferdinand Piech, Aufsichtsratsvorsitzender von VW. Bild: dpa

Die Übernahme von Volkswagen bringt Porsche ins Schleudern. Schon bekannt sind die Probleme mit der Milliardenverschuldung und der kurzfristigen Finanzierungslücke von rund 3 Milliarden Euro. Der Spiegel berichtet nun, dass aus den bislang gewinnträchtigen Optionsgeschäften zusätzliche Risiken drohen. Für die Eigentümerfamilien Porsche und Piëch geht es deshalb bei einem Krisentreffen am Mittwoch um die Entscheidung: Wollen sie die Geschichte herumdrehen und das Autogeschäft von Porsche an die ohnehin 15-mal größere Volkswagen AG verkaufen? Oder sollen sie beide Unternehmen fusionieren und das nötige Geld durch eine Kapitalerhöhung samt der Hereinnahme eines neuen Großaktionärs beschaffen?

Die Optionsgeschäfte waren Teil von Porsche-Chef Wendelin Wiedekings ursprünglichem Plan, 75 Prozent von VW zu kaufen. Damit hätte er mit den Wolfsburgern einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen und Zugriff auf deren Ressourcen gewinnen können. Jedenfalls, wenn die EU-Kommission das VW-Gesetz gekippt hätte, das dem Land Niedersachsen eine Sperrminorität einräumt.

Der Kauf von Optionen ist quasi eine Wette auf den Kursverlauf. Mit dem Erwerb von VW-Optionen wettete Porsche mit verschiedenen Banken darauf, dass die VW-Aktie über einen vereinbarten Basiskurs steigt. Gelingt dies, bekommt Porsche die Differenz zum aktuellen Kurs ausbezahlt. Fällt die VW-Aktie darunter, zahlt Porsche an die Banken. Allein schon der Abschluss der Wette trieb den Kurs nach oben, weil sich die Banken zur Absicherung ebenfalls mit VW-Papieren eindeckten. Später hielten die weiteren Aufkäufe durch Porsche die verfügbaren Aktien knapp und damit teuer.

Jetzt hat Porsche weitere Aktienzukäufe zumindest verschoben. Damit werden die Optionskontrakte zur Zeitbombe: Sie zu verlängern, würde hunderte Millionen Euro kosten. Laufen sie aus, dürften die Banken ihre VW-Pakete abstoßen. Folge: Der Kurs fällt, Porsches VW-Anteil verliert an Wert und zwingt die Stuttgarter zu Abschreibungen.

VW-Aufsichtsratschef und Porsche-Mitbesitzer Ferdinand Piëch will nun das Porsche-Autogeschäft für 11 Milliarden Euro an VW verkaufen und damit die Eigentümer entschulden. VW hält sich in der Krise bislang wacker und hat durch den Verkauf der Lagerbestände Bargeld aufgehäuft. Unterstützt wird der Plan von VW-Chef Martin Winterkorn - immerhin will Piëch ihn an Wiedekings Stelle setzen.

Wiedeking und Co halten dagegen. Sie möchten Porsche und VW fusionieren und dann eine Kapitalerhöhung vornehmen, bei der das Golf-Emirat Katar als neuer Großaktionär einsteigen soll. Völlig unklar ist allerdings bislang, ob der Emir das überhaupt will. Schließlich bekäme er nach der bisherigen Konstruktion nur stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die nicht börsennotierten stimmberechtigen Stammaktien liegen ausnahmslos bei den Porsches und Piëchs.

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2 Kommentare

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  • A
    Aguirre1

    Unglaublich, wie Familienstreitigkeiten große Unternehmen und deren Mitarbeiter gefährden.

  • LP
    Ludwig Paul Häußner

    Das Ende der Konzerne?

     

    An dem Porsche - VW Deal zeigt sich, dass mann Firmen und damit letztlich ganze Belegschaften nicht kaufen kann.

     

    Die Aktiengesellschaften sind das letzte Instrument, um sich Arbeiter kaufen zu können, wie das früher beim Sklavenhandel üblich war.

     

    Wir sollten uns daher ernsthaft fragen, ob es nicht besser wäre die Aktiengesellschaften Schritt für Schritt in Stiftungsunternehmen umzuwandeln?

     

    Die vielen, vielen Kleinaktionäre könnten ihre Aktien an eine Stiftung spenden und so sogar vom Finanzminister eine Spendenbescheinigung erhalten.

     

    Die Großaktionäre á la Piech und Porsche könnten notfalls enteignet werden.

     

     

    Hierzu Artikel 14 unseres Grundgesetzes:

     

    "(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."

     

     

    BOSCH, MAHLE und früher auch ZEISS sind als Stifungsunternehmen dafür Vorboten.