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Kripo: Peters gestand freiwillig

■ Darstellung des Angeklagten im Mölln-Prozeß zurückgewiesen

Schleswig (AFP) – Der wegen der Brandanschläge von Mölln angeklagte Michael Peters hat nach Angaben der Kriminalpolizei bei seinem Geständnis am 30. November 1992 die Tat zusammenhängend geschildert. Ein Kriminalbeamter sagte gestern als Zeuge vor dem Oberlandesgericht Schleswig, Peters habe gestanden, nachdem ihm mitgeteilt worden sei, daß der mitangeklagte Lars Christiansen ein Geständnis abgelegt habe. Details daraus seien Peters aber erst nach einer zusammenhängenden Schilderung vorgehalten worden. Peters und Christiansen sind wegen gemeinschaftlichen dreifachen Mordes angeklagt. Bei den Brandanschlägen waren drei Türkinnen ums Leben gekommen.

Peters habe selbst viele Details der Tat geschildert, sagte der Zeuge. Einige Einzelheiten habe er jedoch erst mitgeteilt, nachdem ihm Christiansens Angaben genannt worden waren. Peters hatte sein Geständnis zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Zweiten Strafsenat im Mai widerrufen. Zur Tatzeit habe er mit seiner Mutter Schach gespielt. Er habe im November nur gestanden, um „Ruhe vor weiteren Verhören zu haben“. Die Einzelheiten des Geständnisses habe er sich ausgedacht oder das gesagt, „was die Beamten hören wollten“. Der Kriminalbeamte wies diese Darstellung zurück. Peters sei am 30. November bereit gewesen, bei weiteren Verhören auf weitere Fragen zu antworten.

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