Kriminelle Ausländer: Ausweisung trotz deutschem Kind
| Ein wegen einer schweren Straftat verurteilter Ausländer darf aus Deutschland ausgewiesen werden, auch wenn er Vater eines deutschen Kindes ist. Das Mainzer Verwaltungsgericht wies gestern die Klage eines Nigerianers gegen die Ausländerbehörde ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Mann seit Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn habe.
Der Afrikaner war wegen Vergewaltigung der Mutter seines Kindes zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden und verlor danach auch das gemeinsame Sorgerecht. Ihm droht nun die Abschiebung direkt aus der Haft.
Grundsätzlich genießen ausländische Väter von Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft besonderen Schutz vor Ausweisungen. Das Recht des Kindes auf eine möglichst normale Beziehung zum Vater und regelmäßige Kontakte müssen gewöhnlich auch bei getrennten Eltern gewährleistet bleiben. Gerichte bewerten in diesem Zusammenhang den Schutz der Familie oft als vorrangig gegenüber staatlichem Interesse an der Ausreise eines Ausländers. (epd)
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen