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■ Kriminalitätsbekämpfung: Däubler-Gmelin lobt die CDUFahrkarten für den autoritären Staat

Mit den jüngsten Äußerungen von Herta Däubler- Gmelin (SPD) und Rupert Scholz (CDU) ist wieder ein Stück Sachlichkeit in die Debatte um die Kriminalitätsbekämpfung eingekehrt. In der Sache gibt es allerdings wenig Neues zu vermelden: Erweiterte Kompetenzen für das Bundeskriminalamt, verdeckte Ermittler sollen „milieubedingte“ Straftaten begehen dürfen, der Große Lauschangriff muß kommen, straffällig gewordene Ausländer sind abzuschieben. Das sind Mittel, die Polizei und Staatsanwälte angeblich brauchen, um die „Waffengleichheit“ gegenüber den Verbrechern wiederherzustellen.

Das alles ist kalter Kaffee. Seit knapp zehn Jahren wird dies vor allem von den Innenpolitikern der Unionsfraktion gefordert. Rupert Scholz hat nicht mehr getan, als die Altforderungen der Union um einige, von den Sozialdemokraten seit langem angemahnte, Regelungen – etwa die nach einem neuem Sanktionssystem im Jugendstrafrecht – anzureichern. Herta Däubler-Gmelin scheint das nicht aufgefallen zu sein – sonst hätte sie kaum von „konstruktiven Ansätzen“ im Scholzschen Konzept gesprochen.

Es ist der schlichte Gedanke der Repression, der die Vorstellungen des CDU-Rechtspolitikers Scholz durchzieht. Es ist der Glaube, daß höhere und schnellere Strafen, die Ausweitung der Polizeibefugnisse und das strikte Festhalten an der Strafbarkeit von Bagatelldelikten die angeblich explodierende Kriminalitätsentwicklung eindämmen können. Zaghafte Reformprojekte, die von Experten seit langem gefordert werden, sind in diese Überlegungen entweder nicht eingegangen oder so eingebunden, daß sich ihre Wirkung ins Gegenteil verkehrt. Beispiel Täter-Opfer- Ausgleich: Ursprünglich war daran gedacht, im Bereich der Bagatelldelikte auf eine strafrechtliche Ahndung dann zu verzichten, wenn der Täter eine freiwillig Wiedergutmachung leistet. Dieses Verfahren sollte nicht nur die Gerichte entlasten, es sollte auch als pädagogische Maßnahme auf den Straftäter einwirken. Nach den Plänen von Scholz wird aber zuerst bestraft, und im zweiten Schritt muß der Verurteilte dann Wiedergutmachung leisten.

„Wohlmeinende Tendenzen der Toleranz und Liberalisierung des Strafrechts“, das sind die neuen Feindbilder konservativer Innenpolitiker. Die simple Einsicht, daß eine vernünftige Sozialpolitik noch immer am sinnvollsten der Kriminalität vorbeugt, wird über Bord geworfen. Der Feldzug gegen die Kriminalität weicht damit dem Kampf gegen die Armen. Wolfgang Gast

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