Kriegsverbrechen in der Ukraine: Strafgerichtshof darf ermitteln

Die Kiewer Regierung erlaubt Untersuchungen des Internationalen Strafgerichtshofs. Das zieht aber noch kein Ermittlungsverfahren nach sich.

Ein Panzer der Ukraine im Sonnenuntergang

In dem Ukrainekonflikt wurden nach neuen UN-Angaben fast 8.000 Menschen getötet. Foto: ap

DEN HAAG afp | Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag darf Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen im Ukraine-Konflikt einleiten. Die Ukraine erkenne die Gerichtsbarkeit des Tribunals an, um die Verantwortlichen für die seit Februar 2014 in dem Land verübten Taten zu identifizieren, zu verfolgen und über sie zu urteilen, hieß es in einem am Dienstag veröffentlichten Schreiben von Außenminister Pawlo Klimkin an das Haager Gericht.

Die Ukraine ist kein Vertragsstaat des IStGH, sie kann aber von Fall zu Fall das Gericht autorisieren, Straftaten auf ihrem Territorium zu untersuchen. Kiew hatte dem IStGH bereits die Genehmigung erteilt, mutmaßliche Verbrechen während der Niederschlagung proeuropäischer Proteste in der ukrainischen Hauptstadt zwischen dem 21. November 2013 und dem 22. Februar 2014 zu untersuchen. Die Ermittlungen wurden im April 2014 eingeleitet.

IStGH-Sprecher Fadi El Abdallah sagte, mit der neuen Autorisierung aus Kiew könne das Tribunal für eine unbegrenzte Zeit Verbrechen untersuchen, die nach dem 22. Februar 2014 begangen wurden. An jenem Tag wurde der damalige prorussische Präsident Viktor Janukowitsch nach wochenlangen Protesten gestürzt.

Seit April 2014 kämpfen prorussische Rebellen im Osten der Ukraine, welche die proeuropäische Führung in Kiew ablehnen, gegen Regierungssoldaten und mit ihnen verbündete Milizen. In dem Konflikt wurden nach neuen UN-Angaben bereits fast 8.000 Menschen getötet.

Der IStGH stellte allerdings klar, dass das grüne Licht aus Kiew nicht automatisch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach sich ziehe. Darüber zu entscheiden, sei Sache des IStGH-Anklägers. Das Tribunal in Den Haag ist das einzige ständige internationale Strafgericht. Es nahm 2003 seine Arbeit auf. Der IStGH wurde eingerichtet, um Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden.

Unter den Vorfällen, die nun untersucht werden können, ist nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen auch der Abschuss des Malaysia-Airlines-Passagierflugzeugs im Juli 2014. Bei dem Vorfall in der Ostukraine wurden 298 Menschen getötet. Die ukrainische Regierung und der Westen vermuten, dass prorussische Rebellen die Maschine mit einer von Russland gelieferten Boden-Luft-Rakete abgeschossen haben. Moskau und die Rebellen schreiben die Verantwortung hingegen Kiew zu.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir alle wollen angesichts dessen, was mit der Ukraine derzeit geschieht, nicht tatenlos zusehen. Doch wie soll mensch von Deutschland aus helfen? Unsere Ukraine-Soli-Liste bietet Ihnen einige Ansätze fürs eigene Aktivwerden.

▶ Die Liste finden Sie unter taz.de/ukrainesoli

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.