Kriegsverbrechen in Bosnien: Vergewaltigte wird entschädigt
Zwei serbische Soldaten, die sich im Bosnien-Krieg an einer 14-Jährigen vergangenen hatten, müssen jeweils für zehn Jahre ins Gefängnis.
Bei einigen vorausgegangenen ähnlichen Verfahren hatte das Gericht von den Opfern gefordert, teure zivilrechtliche Verfahren anzustrengen, was die meisten von ihnen verweigerten. Sie hätten dann ihre Identität preisgeben müssen. Zudem waren die Erfolgsaussichten bei diesen Verfahren minimal.
Die beiden Angeklagten wurden nach dem jugoslawischen Strafrecht verurteilt, das 1992 noch in Bosnien und Herzegowina galt. Richter Saban Maksumic erklärte zu dem zum Strafmaß, „ das Gericht hält das Urteil von zehn Jahren für jeden der Angeklagten für angemessen. „Es wird eine klare Botschaft an jene Vergewaltiger aussenden, dass ihre Tat nicht ungesühnt bleiben wird.“
Die beiden Angeklagten hatten der Kotor-Varos-Brigade der serbischen Armee in Bosnien und Herzegowina angehört, die damals große Teile des Landes unter ihre Kontrolle gebracht hatte. Sie waren direkt an der Eroberung des vor allem von Kroaten bewohnten Dorfs Orahova im Norden Bosniens am 28. Juni 1992 beteiligt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten das kroatische Mädchen an diesem Tag mehrmals vergewaltigt und es später zum Oralsex gezwungen hatten.
Serbischer Nationalfeiertag
Die Verteidigung hatte darauf verzichtet, auf die damalige Indoktrinierung der serbischen Soldaten und die hasserfüllte Medienkampagne hinzuweisen, die für die Täter entlastend hätte sein können.
Der Tag der Tat, der 28. Juni ist serbischer Nationalfeiertag und erinnert an die nach serbischer Ansicht verlorene Schlacht der serbischen Ritter gegen die Türken in Kosovo Polje 1389. Während des Bosnien-Kriegs wurden serbische Soldaten aufgefordert, Rache an den „Ustaschen“ – der kroatischen Volksgruppe – und den „Türken“ (muslimische Bevölkerung ) zu üben. General Ratko Mladic forderte vor dem Genozid in Srebrenica seine Soldaten auf, Vergeltung für die Schlacht von Kosovo Polje 1389 zu üben.
Nichtregierungsorganisationen in Bosnien und Herzegowina begrüßten das Urteil, die schweizerische NGO Trial sprach von einem „historischen“ Urteil, das für die fast 50.000 Opfer wegweisend sein könne.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Ungerechtigkeit in Deutschland
Her mit dem schönen Leben!
Neuer Generalsekretär
Stures Weiter-so bei der FDP
Verkauf von E-Autos
Die Antriebswende braucht mehr Schwung
Zuschuss zum Führerschein?
Wenn Freiheit vier Räder braucht
Liberale in der „D-Day“-Krise
Marco Buschmann folgt Djir-Sarai als FDP-Generalsekretär
Der Check
Verschärft Migration den Mangel an Fachkräften?