Kriegsflüchtlinge und Kosten: Finanzhilfen gefordert

Bundesländer und Kommunen möchten eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten für die Geflüchteten aus der Ukraine.

Ankommenshalle, Geflüchtete, Helfer

Der Bund soll sich mehr an den Kosten beteiligen: Kriegsflüchtlinge in Berlin Foto: imago

Berlin taz | Über die Aufteilung der Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge aus der Ukraine ist eine Debatte zwischen Bund, Ländern und Kommunen entbrannt. „Ich erwarte eine Regelung zur Kostenübernahme“ sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Donnerstag.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) erklärten nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag, Bund und Länder wollten die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge als „Gemeinschaftsaufgabe“ angehen. Details der Kostenaufteilung wurden aber auf der Konferenz nicht vereinbart. Eine Arbeitsgruppe soll bis zum 7.April einen Lösungsvorschlag erarbeiten.

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, hatte zuvor in der Bild-Zeitung gefordert, für die Unterbringung und Integration der Geflüchteten müssten etwa 1.000 Euro pro Person und Monat angesetzt werden. Diese „Milliardenausgaben“ müssten Bund und Länder übernehmen.

Geflüchtete aus der Ukraine, die sich nach dem Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetzes haben registrieren lassen, fallen unter die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie der EU. Sie haben in Deutschland Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen liegen in etwa auf der Höhe von Hartz IV, mit Abschlägen für die Unterbringung in Massenunterkünften.

Kriegsflüchtlinge haben einen eigenen Status

Für Asylbewerberleistungen sind die Bundesländer und Kommunen zuständig. Im Zuge der Flüchtlingseinreisen ab dem Jahre 2015 bekamen die Bundesländer und Kommunen ab dem Jahr 2016 eine Kostenpauschale in Höhe von 670 Euro pro Asyl­be­wer­be­r:in von der Bundesregierung erstattete. Hinzu kamen weitere pauschale Bundeshilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und den Ausbau der Kinderbetreuung.

Geflüchtete aus der Ukraine gelten vor dem Gesetz aber nicht als Asylbewerber:innen. In früheren, erstmal gestrichenen Versionen einer Beschlussvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag wurde vorgeschlagen, den Ländern eine 670 Euro Monats-Pauschale für jeden gemeldeten Kriegsflüchtling aus der Ukraine vom Bund zu erstatten. Andere, ebenfalls gestrichene Vorschläge zielten darauf, die Geflüchteten aus dem Krieg pauschal in das System des Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) zu überführen. Das SGB II ist auch für anerkannte Asylberechtigte zuständig.

In dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wurde bestätigt, dass Kriegsflüchtlinge, die nach dem Paragraph 24 in Deutschland registriert sind, hier sofort eine Arbeit aufnehmen können. Die Agenturen für Arbeit sollen die Geflüchteten „beraten“ und ihnen weitere Leistungen der aktiven Arbeitsförderung anbieten.

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