■ Kreditbürgen: Haftung beschränkt
Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof hat die Haftung von Bürgen für verbürgte Darlehen beschränkt. Künftig ist es den Banken verwehrt, die Bürgschaftserklärung formularmäßig auf alle künftigen Forderungen zu erweitern. Damit wies das Gericht in letzter Instanz die Klage einer Bank gegen eine Bürgin ab. Die Bürgin sollte, längst nachdem der Kredit ihres Ehemannes, für den sie gebürgt hatte, zurückgezahlt war, auch für weitere Schulden des Mannes einstehen.
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