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Krause: Was ich tat, das war wohlgetan

Berlin (taz/afp) — Der umstrittene Vertrag mit der deutsch-niederländischen Van-der-Valk-Gruppe über den Bau von fünf Raststätten-Anlagen in den neuen Bundesländern ist „rechtsunwirksam“ und soll annulliert werden. Verkehrsminister Günther Krause (CDU) machte sich nach der Sondersitzung des Bundestags- Verkehrsausschusses diese Einschätzung seines Staatssekretärs Wilhelm Knittel zu eigen.

Ein von der SPD gefordertes Aufheben aller dreißig Verträge würde dagegen Schadenersatzforderungen in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach sich ziehen, so Krause. Der Minister will nicht zurücktreten: „Ich wüßte nicht, an welcher Stelle ich etwas falsch gemacht habe.“ Krause hatte im Herbst 1990 auf Anraten des jetzigen Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Eberhard Diepgen, und des CDU-Abgeordneten und ehemaligen Regierungssprechers Friedhelm Ost das Anliegen der Van-der-Valk-Gruppe beim damaligen DDR-Verkehrsminister Horst Gibtner (CDU) unterstützt.

Ein Sprecher des Valk-Konzerns in Eindhoven bezeichnete den Vertrag als nach wie vor rechtsgültig. Man werde alles daran setzen, die Annullierung des Vertrages rückgängig zu machen. Nach Angaben der Van-der-Valk-Anwälte war am 28. September 1990 mit der DDR- Autobahndirektion Berlin vereinbart worden: falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder der Vertrag Lücken enthalte, „wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt“.

Anstelle der unwirksamen Bestimmungen — so heißt es weiter — „gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht“. Das Anwaltsbüro führt in seinem Briefkopf auch Diepgen, der damals Oppositionschef im Berliner Abgeordnetenhaus war (taz v. 10. Juni 91).

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