■ Krankheit: Kündigung zulässig
Kassel (AFP) – Ein lange Zeit kranker Arbeitnehmer, bei dem nicht abzusehen ist, wann er wieder arbeiten kann, darf entlassen werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. (AZ: 2 AZR 399/91). Ein Werkzeugwechselhelfer bei Mercedes Benz war seit Februar 1989 arbeitsunfähig krank und in psychotherapeutischer Behandlung. Das Unternehmen kündigte ihm im November 1990 fristgerecht zum März 1991. Dagegen klagte der Arbeiter. Der Betriebsrat hatte darauf hingewiesen, daß der Arbeitsplatz wichtig für die psychische Gesundung des Kranken sei.
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