: Krank am Computer
Bremen (taz) – Mit einem Faltblatt will die Arbeitnehmerkammer Bremer Beschäftigte, die am Computer sitzen, auf ihre Rechte hinweisen. Nach europäischen Arbeitsschutzrichtlinien müssen Bildschirmarbeitsplätze gesundheitsgerecht eingerichtet sein. Weil das in vielen Betrieben nicht bekannt ist, hat die Kammer das Faltblatt „Gesundheit schützen am PC durch die Bildschirmarbeitsverordnung“ herausgegeben, um Beschäftigte in Zukunft vor Augenbescherden und Verspannungen zu schützen. Bestellung unter 363 01 59
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen