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Krank am Computer

Bremen (taz) – Mit einem Faltblatt will die Arbeitnehmerkammer Bremer Beschäftigte, die am Computer sitzen, auf ihre Rechte hinweisen. Nach europäischen Arbeitsschutzrichtlinien müssen Bildschirmarbeitsplätze gesundheitsgerecht eingerichtet sein. Weil das in vielen Betrieben nicht bekannt ist, hat die Kammer das Faltblatt „Gesundheit schützen am PC durch die Bildschirmarbeitsverordnung“ herausgegeben, um Beschäftigte in Zukunft vor Augenbescherden und Verspannungen zu schützen. Bestellung unter 363 01 59