Kraft-Wärme-Kopplung behindert: Gesetz torpediert Klimapolitik
Das Wirtschaftsministerium will das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung novellieren. Der Entwurf enthält Klauseln, die den Ausbau behindern.
Die Bundesregierung ist auf dem besten Weg, ihre eigenen Klimaschutzziele zu torpedieren. Noch im August hatte sie erklärt, sie wolle die umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland bis 2020 auf 25 Prozent der Stromerzeugung ausbauen. Doch nun kursiert ein Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novelle des KWK-Gesetzes, der einen nennenswerten Ausbau der klimaschonenden Stromerzeugung verhindern dürfte.
Vordergründig klingt das Papier noch ganz vernünftig: Der Ausbau der parallelen Erzeugung von Strom und Wärme soll mit bis zu 750 Millionen Euro jährlich gefördert werden. Das soll wie bisher geschehen, indem Strom aus KWK-Anlagen höhere als die marktüblichen Vergütungen erhält. Zudem soll auch der Ausbau von Wärmenetzen bezuschusst werden.
In der Kritik stehen nun gar nicht so sehr die gedeckelten Fördergelder, sondern drei Klauseln im Gesetzentwurf, die den Ausbau hemmen dürften: So sollen nur die Kraftwerke gefördert werden, die ins öffentliche Netz einspeisen. Damit würden industrielle Erzeuger ausgebootet - was den KWK-Ausbau erheblich bremsen dürfte. Außerdem gilt eine maximale Förderdauer für 20.000 Stunden Laufzeit, die in der Regel nach vier Jahren vorbei sind. Für viele Investoren ist das zu kurz. Und schließlich sollen die Anlagen auch nicht voll von Steigerungen des Strompreises im Großhandel profitieren. Mehr als 6 Cent pro Kilowattstunde bekommen die Anlagenbetreiber nicht gutgeschrieben - auch wenn der Preis am Spotmarkt der Leipziger Strombörse EEX höher liegen sollte. Ihnen würde damit der Ausgleich für steigende Brennstoffpreise genommen.
"Das Ziel, künftig 25 Prozent des Stroms in KWK zu erzeugen, ist mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreichbar", prophezeit der Präsident des Bundesverbandes KWK, Dieter Attig. Derzeit liegt der Anteil dieser Effizienztechnologie an der gesamten deutschen Stromerzeugung gerade bei 11 bis 12 Prozent.
Attigs Verbandskollege Adi Golbach erkennt dann auch in dem neuen Gesetz "die alte Blockadehaltung des Wirtschaftsministeriums" wieder. Die KWK-Förderung hatte seit jeher mit massiven Widerständen der konventionellen Stromwirtschaft zu kämpfen. Bereits im September 1997 hatte eine interministerielle Arbeitsgruppe der Bundesregierung den KWK-Ausbau beschlossen. Im Oktober 1998 schrieb die rot-grüne Bundesregierung dann in den Koalitionsvertrag, man werde "die Hemmnisse beseitigen, die heute den breiteren Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung behindern". Trotzdem trat das KWK-Gesetz erst im April 2002 in Kraft.
Und die Resultat sind dürftig: Kaum spürbar hat sich der Anteil des KWK-Stroms seither erhöht. Dabei haben die Nachbarländer Dänemark und Niederlande längst einen KWK-Anteil von 53 beziehungsweise 38 Prozent. Sollte der Entwurf des Wirtschaftsministeriums Bestand haben, dürfte sich an diesem Vorsprung wenig ändern.
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