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Kotti-WacheIm Zweifel sind's immer die anderen

Die Einsatzwagen der Polizei parken dauerhaft im Halteverbot und verhindern damit den barrierefreien Zugang zum Bus. Dagegen klagt eine Anwohnerin.

Bullen machen sich zu Lasten der An­woh­ne­r*in­nen breit Foto: Christoph Soeder/dpa

Berlin taz | Alle Wege führen nach Rom – und auf die Adalbertstraße. Die der BSR, die den Müll abholt, des Busses, der Fahrgäste ausspuckt, des Lieferanten fürs türkische Restaurant und der Radfahrerin, die sich hindurchschlängelt. Seit Eröffnung der Kotti-Wache bereichert noch jemand das Gewusel: die Einsatzwagen der Polizei.

Die parkten aus „einsatztaktischen Gründen“ direkt unter der Wache, sagt ein Polizeisprecher. Da befindet sich aber die Bushaltestelle, und es gilt Halteverbot. Nicht in Ordnung finden das An­woh­ne­r*in­nen wie die 66-jährige Gertrud Trisolini: Aufgrund der Fahrzeuge könne der Bus nicht an den Bordstein heranfahren, sagt sie. Ständig müsse er mitten auf der Straße halten und könne den barrierefreien Ein- und Ausstieg nicht mehr gewährleisten.

Trisolini reichte Beschwerde bei der Polizei ein. Deren Reaktion: Sie besorgte sich ein Sonderparkrecht und montierte „Einsatzfahrzeuge frei“-Schilder. „Damit hat die Kotti-Wache ihren Fuhrpark auf Kosten des ÖPNV nach Beschwerde legalisiert“, kritisiert Trisolini.

Die grüne Bezirksverordnete Taina Gärtner unterstützt das Anliegen des „Kreuzberger Urgesteins“ Trisolini und stellte einen Antrag an die BVV Friedrichshain-Kreuzberg. Das Sonderparkrecht führe in der ohnehin stark belasteten Adalbertstraße zu Engpässen für den 140er Bus, heißt es darin, und der „Ersatzhalt auf offener Straße“ sei für körperlich beeinträchtigte Menschen exkludierend. Sie fordert eine „alternative Lösung“, die sicher für die Nut­ze­r*in­nen ist, „die Belange des ÖPNV wahrt sowie praktikabel für die Belange der Kottiwache ist“. „Perfide“ findet Gärtner das „monatelange Geparke im Halteverbot“. Es sei ein weiteres Beispiel dafür, dass die Wache, „die behaupte, dass Anwohnende sie hier haben wollen“, von oben herab über ebendiese regierte. „Der blanke Hohn!“.

Die Polizei behauptet dagegen, bei den Falsch­par­ke­r*in­nen handele es sich um private und gewerbliche Verkehrsteilnehmer*innen. Gärtner und Trisolini bestreiten das. Auch sonst glaubt die Behörde, dass sie das Problem schon wuppt: Neben dem Sonderparkrecht habe man das Haltestellenschild und Fahrradstellplätze um einige Meter verlegen lassen sowie eine zusätzliche Stellfläche für Funkwagen eingerichtet, so der Polizeisprecher. Auch die Flächen auf der Fahrbahn habe man deutlich markiert. „Müsste jetzt alles wunderbar funktionieren“, sagt ein Polizist vor Ort – schon klar, wer hier die Hosen anhat.

Von der BVG heißt es, man befinde sich in Abstimmung mit der Polizei, um für eine „konsequentere Freihaltung“ der Haltestelle zu sorgen. „Allerdings gelingt das leider nicht immer.“ Die Folgen seien „ärgerlich“. Noch ärgerlicher scheint, dass die Polizei sich hier auf dem Rücken der Schwächsten ins Recht setzt.

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5 Kommentare

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  • Höchst ärgerlich. Da kann man ja gar nicht die Polizei holen, um die Verkehrsbehinderer abschleppen zu lassen...



    Aber sonst klappt das ja auch nie.

  • @LESNMACHTDUMM

    Bei diesen Haltern halte ich die Bezeichnung für... passend.

  • Die wahren Rowdys. Wusste ich das doch.

  • "Einsatzwägen" - Hauptstadt, deine Schwaben ... Hierzu was meinen W. Thierse ?

  • “ Die Polizei behauptet dagegen, bei den Falsch­par­ke­r*in­nen handele es sich um private und gewerbliche Verkehrsteilnehmer*innen.”



    Wenn es nur jemanden gäbe, der/die sich darum kümmern könnte…!