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KostenexplosionUnübliche Verträge

Man hätte die Elbphilharmonie billiger haben können, sagt deren Erfinder Alexander Gérard. Aber Stadt und Architekten wollten mehr Prunk.

Fertigstellung weiter offen: Ein Bauarbeiter geht auf der Baustelle der Elbphilharmonie an einem Spezial-Fenster vorbei. Bild: dpa

Jetzt ist das Dach bald drauf, der große Konzertsaal von oben zu, und dann regnets auch nicht mehr rein: Schon bald muss der spektakuläre, weil besonders steile und akustisch riskante Saal der Elbphilharmonie dem Wetter nicht mehr trotzen.

Die Diskussion über die Kostenexplosion des Glaspalastes in der Hafencity ist damit aber noch lange nicht zu Ende: Denn immer noch ist unklar, wie es von den - von Ideengeber Alexander Gérard und Investor Dieter Becken veranschlagten - 77 (nicht staatlichen) Millionen Euro zu jenen 323 Millionen kommen konnte, die die Stadt inzwischen berappen muss. Denn immer noch weiß kaum jemand, wie und wann jene Änderungswünsche von Stadt und den Architekten Herzog & de Meuron abgenickt wurden, die den Preisanstieg erzeugten: ein dritter Konzertsaal, eine elegantere Fassade und ein aufwendig geschwungener Konzertsaal zum Beispiel.

Ursprünglich habe man eine weit kargere Version der Elbphilharmonie im Sinn gehabt, sagte Gérard im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) Elbphilharmonie am Mittwoch. Und wenn man die ursprünglichen Pläne nicht verändert hätte, wäre die Kalkulation von Gérard und des Investors Dieter Becken auch aufgegangen.

Doch die teuren Änderungen erfolgten nicht im rechtsfreien Raum: "Die Architekten hatten wohl Verträge, die ihnen große Spielräume bei der Ausführungsplanung zubilligten", sagt der PUA-Vorsitzende Peter Tschentscher (SPD) der taz. Zudem habe es ja keine direkten Verträge zwischen Architekten und dem Generalunternehmer Hochtief gegeben. Stattdessen hatten beide jeweils separate Verträge mit der Stadt.

"Dieter Becken hat uns gesagt, dass eine solche Konstruktion in der Branche unüblich sei", so Tschentscher. Und wenn Becken und Gérard von der Stadt nicht aus dem Projekt herausgekauft worden wären, hätten sie diese Vertragskonstruktion nie zugelassen. Üblich sei laut Becken, dass nicht nur die Bauausführung, sondern auch die Ausführungsplanung in Händen des Generalunternehmers liege. Im Fall Elbphilharmonie wären die Architekten dann Subunternehmer von Hochtief gewesen und hätten die Pläne direkt dorthin liefern müssen. Bei Verteuerungen hätten Hochtief und Architekten darüber verhandeln müssen, wie das Budget trotzdem einzuhalten sei.

Das läuft bei der Elbphilharmonie anders: "Die Architekten ändern die Pläne, Hochtief baut weisungsgemäß - und fordert die Mehrkosten dann von der Stadt", sagt Tschentscher. Auch Hartmut Wegener, Ex-Chef der städtischen Realisierungsgesellschaft Rege, hatte im PUA bereits eingeräumt, dass der fehlende Vertrag zwischen Hochtief und den Architekten ein Problem gewesen sei.

Warum die Stadt eine so branchenunübliche Vertragskonstruktion wählte, darüber schweigen alle Beteiligten. "Der Senat hat uns immer gesagt, der Vertrag sei von der weltbesten Vergaberechtlerin, Ute Jaspers aus Hannover, geprüft worden", sagt Tschentscher. Gérard habe am Mittwoch aber darauf hingewiesen, "dass Vergaberecht und Baurecht zwei verschiedene Fachgebiete sind". Die Expertise der Frau Jaspers in puncto Baurecht werde man in einer der kommenden Ausschusssitzungen ergründen.

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