Korruption in Deutschland: Deckelt die Parteispenden
Der Prozess um Christoph Gröners Spenden an die CDU macht deutlich: Es braucht mehr Argwohn und Transparenz beim Thema Parteispenden.
W enn sich Reiche in Deutschland Macht und Einfluss, letztlich die Demokratie kaufen, dann ist das völlig legal. Parteispenden sind in unbegrenzter Höhe zulässig. Nur Erwartungen, die auf einen persönlichen oder wirtschaftlichen Vorteil hinauslaufen, dürfen damit laut Parteiengesetz nicht verbunden werden.
Aber davon geht die Öffentlichkeit hierzulande nicht aus; Korruption ist ein Problem, das man in Deutschland ausschließlich anderswo vermutet. Spenden wohlhabender Wirtschaftsvertreter vor allem an konservative und rechte Parteien gelten fast schon als karitatives Engagement. Dass Steuersätze für Konzerne und die Reichsten seit Jahrzehnten abgesenkt werden, hat damit sicher nichts zu tun.
Insofern ist es ein Fortschritt, dass anhand der Großspenden über insgesamt 820.000 Euro des Immobilienunternehmers Christoph Gröner an die Berliner CDU über das Thema Parteispenden gesprochen wurde. Ausführlich tat Gröner das am Dienstag selbst, bei seiner Zeugenaussage vor dem Berliner Verwaltungsgericht, das über die Zulässigkeit seiner Spenden bzw. die Annahme dieser zu entscheiden hatte.
Dass es soweit kam, liegt dabei ausschließlich daran, dass Gröner in seinem ihm eigenen Größenwahn gleich zweimal in Interviews kundgetan hatte, dass er mit seinen Zuwendungen Bedingungen an die CDU verknüpft hätte: einerseits eine Besserstellung von behinderten Kindern in Heimen, andererseits eine Modifikation – und wie er betonte: nicht Abschaffung – des Mietendeckels. Die für Korruption so übliche Diskretion ist seine Sache offensichtlich nicht.
Nur Angeberei
Das alles, war natürlich gar nicht so gemeint, argumentierte Gröner vor Gericht; nie habe er gegenüber Vertretern der CDU diese Bedingungen gestellt. Womöglich stimmt seine Version sogar: Er habe sich mit ein paar anderen „Kaufleuten“ zusammengetan und der vor der Abgeordnetenhauswahl 2021 kriselnden CDU eine Werbekampagne finanziert – ohne konkrete Gegenforderung. Schließlich will man seine Geschäftspartner ja nicht in eine rot-rot-grüne Stadt einladen. Seine öffentlichen Behauptungen seien „Aufschneiderei“ gewesen.
Doch Zweifel blieben: Dass es verboten ist, für eine Spende eine Gegenleistung zu verlangen, habe Gröner zum Zeitpunkt der Spenden nicht gewusst. Ist ja auch nicht naheliegend, wenn man gewohnt ist, sich alles kaufen zu können. Gefordert aber habe er nichts weil das für ihn eine „Haltungsfrage“ sei. Warum aber hat er in den Interviews dann nicht genau das gesagt?
Das Gericht glaubte Gröners Darstellung der Dinge dennoch und wies die Klage, die die Satirepartei Die Partei eingereicht hatte ab. Ein Misserfolg ist das aber nicht unbedingt. Denn erstmals wurde eine Klage gegen die Bundestagsverwaltung, die in einer vorherigen und eher laxen Prüfung keine Anhaltspunkte für eine illegale Einflussspende sehen konnte, für zulässig erklärt.
In Zukunft wird sie sich bei der Überprüfung womöglich illegaler Spenden mehr Mühe geben müssen, wenn sie nicht wieder vor Gericht gezerrt werden will. Eine Argumentation wie im Fall Gröner, eine Erwartungsspende liege erst vor, wenn eine Partei die geforderten Handlungen auch umsetzt, reicht wohl nicht mehr aus.
Dennoch wird die Beweisführung für stille Korruption schwierig bleiben. Eine einfache Lösung liegt auf der Hand: Eine Deckelung von Parteispenden. Einer strauchelnden Demokratie würde das gut tun.
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