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Kooperationsverbot für Unis fälltEin kleiner Sieg gegen Kleinstaaterei

Die Große Koalition will dem Bund erlauben, Universitäten direkt zu fördern. Die Länder bestimmen weiterhin allein über Schulen.

Für die Finanzierung der Schulen bleiben die Bundesländer zuständig Bild: dpa

BERLIN taz | Es ist eine der wichtigsten Vereinbarungen im Bildungspaket der Koalition: Union und SPD wollen dem Bund erlauben, Hochschulen in Zukunft direkt zu fördern. Dafür planen sie eine Verfassungsänderung.

„Bund und Länder können aufgrund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Forschung und Lehre zusammenwirken“, lautet ein Vorschlag für einen entsprechenden Passus im Grundgesetz. Eine endgültige, juristisch geprüfte Formulierung fehlt jedoch noch.

Das Kooperationsverbot gewährt den Ländern freie Hand in der Bildungspolitik, also bei Universitäten und Schulen. Es verbietet dem Bund, Bildungsprojekte in den Ländern langfristig zu fördern. Vielen Experten gilt das Verbot inzwischen als Ärgernis.

Der Bund musste in der Vergangenheit mehrmals wegen des Kooperationsverbots gewagte Rechtskonstruktionen basteln. So geschehen etwa bei dem Bildungspaket, das die frühere Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) 2011 auflegte, um Kindern aus Hartz-IV-Familien Schulessen und Nachhilfestunden zu finanzieren.

Erfolg der CDU

Dass das Verbot nur bei Hochschulen künftig gelockert wird, ist ein Erfolg der CDU. Die SPD setzte sich in den Koalitionsverhandlungen für eine generelle Abschaffung ein, scheiterte aber an der Blockade der Union. Auch in der SPD sind die Haltungen aber divers, viele Ministerpräsidenten verteidigen eisern ihre Hoheit über die Bildungspolitik.

Wie sich die Pläne der Koalition auswirken, ist noch nicht in Gänze abzusehen. So soll der Bund zum Beispiel Forschungsbauten und -geräte in Absprache mit dem betroffenen Bundesland organisieren dürfen. Wenn es um Projekte geht, etwa Studienprogramme oder Exzellenzinitiativen, müssen allerdings alle Länder zustimmen.

Das Kooperationsverbot im Schulbereich stört Experten deutlich mehr als das im Hochschulbereich. Hier will die Koalition alles lassen, wie es ist. Die 16 Länder bleiben für die Finanzierung ihrer Schulen zuständig, ebenso für ihre Lehrpläne. Wie unterschiedlich gut Kinder in den Systemen lernen, wird regelmäßig durch Ländervergleiche dokumentiert.

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2 Kommentare

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  • Kleinstaaterei, Herr Schulte, ist ein ideologischer Begriff, der machtstaatliche Allüren kaschiert. Die Zentralisierungsabsichten haben bisher den excellence-Wahn hervorgebracht. Wenn die Länder den Wettbewerb um gute Hochschulen nicht leisten können, woher soll dann der Bund die Kompetenz nehmen? Es könnte die Schawanisierung fortschreiten, und das mit um so größerer Wahrscheinlichkeit, wenn die taz dafür auch noch in die Bresche springt, um hier einen Ausdruck aus der großen Staatspolitik zu bemühen, wenn es denn den Genossen genehm sein sollte, diese wahrlich GroKo-mäßigen Zentral-Kreise zu stören... Arbeiten Sie daran, in die Feulletonredaktion der Bild-Zeitung kooptiert zu werden?

    • @Gottfried Scherer:

      Ich bin hier ganz anderer Meinung. Endlich wacht mal jemand auf und stellt fest da es für die Bildung besser ist eine Struktur statt 16 zu haben.

      Klare Leistungsziele und ein einheitliches Leistungsniveau ist doch zu befürworten.

      Die freiwerdenden Gelder könnte man sofort ins Bildunssystem rücküberweisen. Die Stellen die im Verrwaltungsteil freigesetzt werden lassen sich bestimmt auch anderweitig im Unisystemaufteilen.