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Konzession zu Unrecht entzogen

Hannover (taz) — Zu einem überraschenden gerichtlichen Nachspiel des niedersächsischen Spielbankenskandals ist es jetzt vor dem Verwaltungsgericht Hannover gekommen: Die 10. Kammer des Gerichts stellte fest, daß die damalige CDU/ FDP-Regierung des Landes vor just vier Jahren am 13.11.1987 der Hannoverschen Spielbank die Konzession zu Unrecht entzogen hat.

Die Neuvergabe der Konzession für die Spielbank Hannover-Pyrmont an eine staatliche Gesellschaft erklärte das Gericht für nichtig. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter stellte der Konzessionsentzug, mit dem die Spielbankgesellschaft des Roulette-Freundes Mariam Felsenstein pleite war, eine „unverhältnismäßig einschneidende Maßnahme“ dar. Die damalige Landesregierung hatte vor dem Entzug Felsenstein und seinen Mitgesellschaftern nur eine zweitätige Frist eingeräumt, um durch eine Bürgschaft in Höhe von einer Million die Zahlunsgfähigkeit der Spielbank wiederherzustellen. Diese Frist sah das Gericht als zu kurz an. Daß Spielbankchef Felsenstein das Casino zuvor jahrelang illegal als Hausbank genutzt und aus ihm Millionenbeträge in zweistelliger Höhe für seine eigene Spielleidenschaft abgezweigt hatte, blieb in diesem Verwaltungsgerichtsprozeß ohne Bedeutung. J.O.

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