Konsequenzen aus Fall Oury Jalloh: Streit über Kontrolle von Polizisten

Beamte in Sachsen-Anhalt gehen mit rechtsextremen Taten oft nicht angemessen um. Nun wird wieder über einen Vorschlag diskutiert, der in Nordirland funktioniert.

Es gibt viele Beschwerden über die Polizei in Sachsen-Anhalt. Bild: dpa

DRESDEN taz Nach den Freisprüchen im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle haben die Bündnisgrünen in Sachsen-Anhalt ihre Forderung nach Einrichtung einer Polizeibeschwerdestelle erneuert. Auch ein Ombudsmann könne diese Aufgabe erfüllen, sagte der Landesvorsitzende Christoph Erdmenger, "wichtig ist nur, dass die Institution unabhängig von der Landesregierung agiert". Die Beschwerdestelle soll für Bürger und Polizisten gleichermaßen Anlaufstelle sein, wenn das Verhalten von Polizeibeamten Anlass zur Kritik gibt.

Ursprünglich hatte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) selbst die Einrichtung einer solchen Beschwerdestelle angeregt. Er reagierte damit auf die sich häufenden Fälle von Polizeiversagen im Umgang mit Rechtsextremisten und ausländischen Mitbürgern, insbesondere auf rassistische Äußerungen nach dem Jalloh-Todesfall. Eine vergleichbare Einrichtung hat es in Deutschland nur in Hamburg gegeben. Sie bestand lediglich drei Jahre, bevor sie der damalige Innensenator und "Richter Gnadenlos" Ronald Schill 2001 wieder auflöste. Vorbild für Sachsen-Anhalt könnte die Institution des "Police Ombudsman" in Nordirland sein. Sie sollte verloren gegangenes Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der Polizei wiederherstellen. Der Innenausschuss des Magdeburger Landtags informierte sich auf einer Reise über deren Arbeit.

Die Bundestagsfraktion der Grünen sähe eine Polizeibeschwerdestelle in Sachsen-Anhalt gern als Modell für den Bund an und veranstaltete schon im Juni eine Fachtagung zum Thema. Ein Vierteljahr zuvor hatte Innenminister Hövelmann die Einrichtung einer Beschwerdestelle beim Landespräventionsrat angekündigt. Doch diese Version wird von Grünen, Linken, Menschenrechtlern und der Mobilen Opferberatung als "zahnlos und sprachlos" kritisiert. "Es kann nicht sein, dass eine solche Stelle von Weisungen des Innenstaatssekretärs abhängig wäre", sagt Christoph Erdmenger. Die Linke Innenpolitikerin Gudrun Tiedge spricht von einer "Postverteilungsstelle", bei der man seine Eingaben auch gleich an den Innenminister richten könnte.

Im Magdeburger Innenministerium räumt Sprecher Martin Krems ein, dass es sich um einen Kompromissvorschlag handele. Eigentlich brauchte eine unabhängige Stelle für eine wirksame Arbeit auch Ermittlungsbefugnisse, die ihr per Gesetz zugestanden werden müssten. Dafür aber gibt es keine parlamentarische Mehrheit, weil sich die CDU als Koalitionspartner der SPD sträubt. Die Beschwerdestelle sei ein „untaugliches Mittel“, sagt der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion Holger Stahlknecht und verweist auf die seiner Meinung nach ausreichenden Möglichkeiten des Beamten- und Disziplinarrechts. Sie schaffe auch nicht mehr Vertrauen und Sicherheit für Polizisten, die Dienstvergehen von Kollegen oder Vorgesetzten offenbaren, weil die Folgen möglicher Ächtung oder Mobbings ähnlich wären.

Während Stahlknecht Missstände in der Polizei einräumt, sieht sein Fraktionskollege Jens Kolze, zugleich Vorsitzender des Polizei-Untersuchungsausschusses im Landtag, auch keine inhaltliche Notwendigkeit für eine Beschwerdeinstanz. Vorkommnisse würden „theatralisch hochgespielt“, die Polizei sei nicht auf dem rechten Auge blind und die Sachsen-Anhalter Verhältnisse nicht mit Nordirland zu vergleichen. So liegt die Polizeibeschwerdestelle derzeit im Winterschlaf. Gudrun Tiedge würde sie zwar sehr begrüßen, geht aber eine parlamentarische Initiative der Linken gar nicht erst an, „weil sie sowieso chancenlos ist“

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