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Kompetenzwirrwarr besteht nicht

■ betr.: "Kompetenzwirrwarr, mangelnde Koordination und kaum Interesse" von Willi Germund, (Die neuen Konturen deutscher Entwicklungshilfe), taz vom 19.8.92

betr.: „Kompetenzwirrwarr, mangelnde Koordination und kaum Interesse“ von Willi Germund, (Die neuen Konturen deutscher Entwicklungshilfe),

taz vom 19.8.92

[...] Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt (AA) zu dem erwähnten Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofes mit Schreiben vom 31. Juli 1992 ausführlich und fristgerecht Stellung genommen. Die wesentlichen Prüfungsbemerkungen des Bundesrechnungshofes konnten dabei widerlegt werden.

Mit Blick auf die Vertraulichkeit eines Rechnungsprüfungsberichtes sowie der Beantwortung durch die Bundesregierung nur einige Richtigstellungen zu Behauptungen aus dem Korrespondentenbericht: Ein Kompetenzwirrwarr zwischen dem AA und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) besteht nicht, von fehlendem Interesse in Bonn kann überhaupt keine Rede sein. Die Beziehungen aller Partner der Entwicklungszusammenarbeit sind eindeutig geregelt. Sowohl die laufende Berichterstattung der Botschaft als auch die entwicklungspolitischen Zwei-Jahres- Berichte fließen in die Fortentwicklung der Konzeption für die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Land ein; sie werden, soweit sie einzelne Projekte betreffen, mit den Durchführungsorganisationen erörtert und in Handlungsanweisungen umgesetzt.

Das in dem Bericht erwähnte Fernsehstudio in Harare ist keineswegs eine Entwicklungsruine. Dieses Studio, bei dem es sich um einen deutschen Beitrag zu einem von den Vereinten Nationen geförderten umfassenden Gesundheits- und Seuchenbekämpfungsvorhaben handelt, hat die Aufgabe, Werbespots für Kampagnen zur Familienplanung und zur Aids-Vorsorge zu erstellen. Der Vorwurf, das Studio werde nicht genutzt, trifft nach unseren Erkenntnissen ebensowenig zu wie die Vorwürfe gegen einzelne Auslandsmitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in den Ländern Sambia, Mosambik und Simbabwe.

Die Bundesregierung hält grundsätzlich an der Absicht fest, die Projektverwaltungsbüros der GTZ in den Auslandsvertretungen unterzubringen. In Simbabwe ist dies aus räumlichen Gründen schlicht nicht möglich. Es wird im Moment geprüft, ob Liegenschaften der ehemaligen DDR für einen solchen Zweck Verwendung finden können. [...] Das Bundesministerium

für wirtschaftliche Zusammen

arbeit, Bonn

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