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Kommission verlangt ÄnderungenBilligerer Kohleausstieg dank EU

Für Betreiber von Steinkohlekraftwerken gibt es weniger Geld. Bei der Braunkohle prüft die EU-Kommission die Entschädigung noch ausführlich.

Malte Kreutzfeldt

Aus Berlin

Malte Kreutzfeldt

Der deutsche Kohleausstieg wird billiger als vom Bundestag beschlossen. Denn die EU-Kommission, die die Entschädigungszahlungen für die Betreiber genehmigen muss, drängt auf Änderungen. Wie die Bundesministerien für Finanzen, Wirtschaft und Umwelt in einer gemeinsamen Mitteilung erklärten, muss das Verfahren für den Steinkohleausstieg angepasst werden.

Bisher ist vorgesehen, dass sich die Betreiber bis 2027 in jährlichen Auktionen um die Stilllegung von Kraftwerken bewerben können; wer die geringste Entschädigung fordert, bekommt den Zuschlag. Nach 2027 werden die verbleibenden Kraftwerke per Ordnungsrecht stillgelegt, ohne dass es Geld gibt. Die EU fordert nun, dass schon die für 2027 vorgesehene Kapazität nicht mehr versteigert, sondern gesetzlich stillgelegt wird.

Das soll sicherstellen, dass es bis zuletzt Wettbewerb gibt, der die Entschädigungen so gering wie möglich hält. Zudem entfällt die für 2027 vorgesehene Entschädigungssumme. „Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal und schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten“, kommentierten die Ministerien die von der EU verordnete Korrektur des deutschen Gesetzes.

Zum Braunkohleausstieg wird die Entscheidung vertagt. Dort bekommen die Betreiber im Gegenzug für einen fixen Ausstiegsfahrplan und den Verzicht auf Klagen insgesamt 4,35 Milliarden Euro als Entschädigung. Umweltverbände, Opposition und Öko-Institut haben diese Summe als überhöht kritisiert; wie sie genau ermittelt wurde, ist unklar. Ob die Summe angemessen ist, will die EU in einem förmlichen Verfahren überprüfen, das frühestens 2021 abgeschlossen sein dürfte. „Gut, dass die EU-Kommission genauer hinschaut“, kommentiert die Grünen-Klimapolitikerin Lisa Badum.

Der erste Braunkohleblock, das Kraftwerk Niederaußem D, soll trotzdem planmäßig zum Jahresende abgeschaltet werden, so die Ministerien. Falls die EU die Entschädigung deutlich verringert, ist allerdings möglich, dass die Betreiber den ausgehandelten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht unterschreiben. Dann müsste die weitere Stilllegung durch eine Gesetzesänderung erfolgen, gegen die dann geklagt werden könnte.

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