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Kommission des BundespräsidentenAngriff auf die Solarenergie

Grüner Strom könnte teurer werden: Die so genannte Monopolkommission rät, die Förderung erneuerbarer Energien umzukrempeln - zu Ungunsten der Solarindustrie.

"Ineffiziente, teure Technik"? Montagestrecke für Solarmodule der Firma Solarworld im sächsischen Freiberg. Bild: apn

BERLIN taz | Eine vom Bundespräsidenten eingesetzte Kommission stellt die Art, wie in Deutschland erneuerbare Energien gefördert werden, infrage. In dieser Woche veröffentlichte die sogenannte Monopolkommission ein Sondergutachten zum Wettbewerb auf den Energiemärkten. Darin fordert das fünfköpfige Gremium einen Systemwechsel, der den Markt für erneuerbare Energien in Deutschland komplett umkrempeln würde.

Bisher bekommen Erzeuger von Ökoenergie einen fixen Tarif für ihren Strom, die sogenannte EEG-Umlage. Die Preise variieren, je nachdem, ob es nun Wind-, Solar- oder andere Anlagen sind. Die Vergütung ist so ausgestaltet, dass sich das Geschäft für Investoren lohnt, egal in welche Energieform sie investieren. Am Ende tragen die Stromverbraucher die Kosten, momentan sind es 3,5 Cent pro Kilowattstunde, insgesamt waren es im vergangenen Jahr 12,3 Milliarden Euro.

Die Kommission fordert nun den Umstieg auf ein Quotensystem, bei dem Stromanbieter verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil an Ökostrom in ihren Strommix aufzunehmen. Die Folgen wären wohl vor allem für die Solarenergie verheerend: Da es in einem solchen System egal ist, aus welchen Quellen der Ökostrom stammt, wäre der momentan noch vergleichsweise teure Solarstrom in Deutschland kaum mehr wettbewerbsfähig.

"klimatisch ungeeignetes Umfeld"

Die Monopolkommission spricht von einer "ineffizienten, teuren Technik" in einem "klimatisch ungeeigneten Umfeld". Die Argumentation ist nicht neu - dem gegenüber steht, dass die Kosten für Solarstrom seit Jahren rapide sinken. Bereits in den nächsten zwei bis drei Jahren könnte die Erzeugung auf dem heimischen Hausdach billiger sein, als Strom aus dem Netz zu beziehen.

In Europa hat sich allerdings das deutsche System weitestgehend durchgesetzt. 18 von 27 EU-Staaten haben ähnliche Vergütungen eingeführt. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) verweist auf Gutachten der EU-Kommission, nach denen Quotensysteme ineffizienter seien als eine Umlage nach deutschem Vorbild. "Leider ignoriert die Monopolkommission diese Erkenntnisse seit Jahren und wärmt ihre alten Vorschläge immer wieder von Neuem auf", sagt BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, stärker geprägt durch große Energieversorger, unterstützt die Monopolkommission dagegen: Erneuerbare Energien müssten stärker in den Wettbewerb integriert werden.

Befeuert wird die Diskussion, weil die EEG-Umlage im nächsten Jahr nach Pressemeldungen ansteigen wird. Allerdings lediglich um 0,3 Cent pro Kilowattstunde, das wären für jeden Haushalt im Schnitt 12 Euro im Jahr. Das Bundesumweltministerium ging ursprünglich davon aus, dass der Betrag sinken werde. Nun steigt er, weil unter anderem ab 2012 ein Puffer für die Vergütung von Ökostrom angespart werden soll.

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5 Kommentare

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  • F
    Friederich

    Strommärkte sind politische Märkte,

     

    und folglich werden Vergütungen Umlagen Sonderbedingungen Kohkepfennig Atomförderung Kohleförderung, Windförderung, Solarförderung dann aber auch Konzessionsabgaben, Energiesteuern, Brennelementesteuern, CO2 Abgaben u.s.w. poltisch festgesetzt. Weil man nun jedem spezifische Sonderrechte einrämen möchte, findet ein fairer Wettbewerb auf dem Markt nicht statt. Wir sehen aber einen Wettbewerb der Lobbyisen wobei natürlich jeder Recht hat und jedes Argument seien meist eigennützig denkenden Befürworter hat, aber ein ökonomisch vernünftiges Abwägen nicht mehr von Relevanz ist. Neidargumente sind zum Beispiel wichtig! Selbstverständlich rechnet die jeweilige Seite allen anderen vor wie wenig sie selbst begünstigt ist und wie sehr die anderen ungerechtfertigte "Überrenditen" einstreichen.

     

    Warum sich die jeweils klageführende Seite aber nicht selbst an diesen sogenannten Überrenditen beteiligt, kan man schlecht feststellen! Gerade die drei großen haben ja allasamt im letzten Halbjahr unter 20% regenerative Energie erzeugt: Weil ihnen die (Über???) Renditen nicht hoch genug waren, haben sie nicht investiert!

     

    Grundsätzlich ist der Einwand der Monopolkomission natürlich richtig, "mehr Markt!" Aber was fehlt ist ein passendes "Marktdesign" Interessant ist zum Beispiel die Frage ach den Netzkosten und deren Ausweis! Da werden schlicht Kostenpreise bezahlt und auskömmliche Renditen für die Quasimonopolisten gewährleistet, was bislang niemanden störte.....

     

    Was die Monopolkomission hier von sich gibt sind Lehrbuchweisheiten die aber ein bestimmtes Marktdesign zur voraussatzung haben des aufgrund der technischen Zusammehänge so nicht hergestelt werden kann. Daß das reale "Marktdesign" dann mit den technisch möglichen und korrekten Design ebenfalls nichts zu tun hat verschäft die kritik an der obeflächlichkeit der Arbeit der Monopolkommision natürlich erheblich.

     

    Wir leben in einer Demokratie und das bedeutet wir benötigen ein Marktdesign das die Entwicklung des Systems dahingehend fördert daß die politishen Ziele erreicht werden. Man könnte also vorschreiben, daß ein Kraftwrksbetreiber eines konventionellen Kraftwerkes größer 1 MW den Nachweis erbringen muß, daß er die gleiche Leistung an Wind und an Photovoltaik betreiben muß, und für Wind 2000 Vollaststunden nachweisen muß und für Photovoltaik mindestens 1000 Volaststunden nachweisen muß. Kan er das nicht muß er entsprechende Mengen Wind und Sonne zukaufen. We r Strom an Endverbraucher vermarktet muß entsprechend Quoten und Herkunftsnachweise ausweisen.

     

    Zu diesen Zielen gehört die Reduktion der CO2 Emissionen und in sofern ist es richtig ein system einzuführen das CO2 ökonomisch belastet, und zwar auf allen Ebenen. Das bedeutet man braucht eine CO2 Steuer. Deise Steuer muß dan auch alle CO" mengen umfassen also auch Heizöl und benzin u.s.w. Diesee steuer gilt in der EU gilt und sie kann, wenn man Wettbewerbsverzerrungen ausschließen will, beim Export gegebenen Falls zurück erstattet wird. Die Mehrwertsteur ist ein Beispiel fpür ein System das Rückerstattungen erlaubt.

     

    Ferner benötigen wir einen Markt, gegebenenfalls von einem Betreiber organisiert, auf dem der private Stromanbieter schlicht seinen Solarstrom für ein oder 20 jahre im vorraus verkaufen kann. Deise verträge müssen gehandhabt werden wie mietverträge, erlaube also dem kleinanbieter den Ausstieg mit 3 Monaten kündigungsfrist, während die Marktgesellschaft nicht aussteigen darf. Ferner muß eine Insolvenz des Abnehmers ausgeschlossen werden. Selbstverständlich erfolgt ein Diskriminierungsverbot u.s.w.

     

    Das ergebnis ist dann ein ganz einfaches der Marktbetreiber naqchfragende Großkonzern bietet Konditionen an und der Investor überlegt bevor er die Aanlage baut, ob er einen solchen Vertrag abschließen will. In der Folge schließt er den Vertrag ab und investiert.

     

    Der Marktbetreiber kümmert sich nun um den Transport des Stroms um die Vermarktung an die unterschiedlichen Gesellschaften u.s.w. Der Gedanke muß natürlich weiter ausgebaut weren, weil Strom nicht gespeichert werden kann. Dies hier darzustellen ist zu umfangreich.

     

    Die bisherige Politik in Bezug auf Photovoltaik führte zum boom der Photovoltaik und zeigt dass Photovoltaik auf der Basis der Endverbraucherpreise langsam in die Wirtschaftlichkeit hinein driftet, weil der Aufbau von Kapazitäten zu den erwarteten Preisrückgängen führte. Das kann nur wünschenswert sein! Zum anderen sehen wir ein falsches "Markdesign" dahingehend, daß enorme Marktschwankungen generiert worden sind und das ist massiv suboptimnal für einen pereiswerten und umfangreichen Ausbau der Kapazitäten.

     

    Eigentlich sollten wir sehr froh darüber sien daß mehr photovoltaik als geplant zumensatz gekommen ist und damit das potenzial der CO2 Einspaungen gestiegen ist. Immerhin liegt die Solarenergie indeutschland nun vor der Wasserkraft und ist ein bemerkenswerter Beitrag zu einem Atomausstieg ohne Mehremission von CO2. Da steckt noch potenzial dahinter! Schade daß dei monopolkommisionnoch deutlich hinter der Realität zurück hinkt.

  • T
    Tatiana

    In der Diskussion über die EEG-Umlage wurde ein Thema bisher selten in der Presse erwähnt:

    die Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen.

    Ab 2012 wird Strombezugsgrenze für stromintensive des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen von 10 GWh auf 1 GWh pro Geschäftsjahr reduziert.

    Das finanzielle Volumen für die Besondere Ausgleichsregelung wird auf ca. 2 Milliarden Euro geschätzt.

    Doch gleichzeitig profitieren alle diese Unternehmen durch sinkende Strombörsenpreise vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren (Merit Order Effekte).

    Die Ausgleichsregelung wurde in den vergangenen Jahren immer weiter ausgedehnt. Sie gilt seit 2003 für stromintensive Unternehmen (1. Gesetz zur Änderung des EEG, §11a: www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/ErnEnerg_15_Wp/bgbl103s1459%5B1%5D.pdf), und seit 2004 für Schienenbahnen (Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich, §16: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl104s1918.pdf%27]).

     

    Grundsätzlich sollte das Fördervolumen für die Ausgleichsregelung für Unternehmen und für alle weiteren Sonderregelungen vollständig transparent gemacht und im Hinblick auf Mehrfachförderung und Mitnahmeeffekte überprüft werden.

     

    Zudem bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Besonderen Ausgleichsregelung, denn diese stellt eine Ungleichbehandlung der Stromverbraucher im Hinblick auf den Gleichheitssatz nach Art3 Abs. 1 GG dar. Auch europarechtliche Bedenken werden geäußert, weil die Begrenzung der EEG-Umlage den freien Warenverkehr behindert.

     

    Weitere Informationen, z.B:

    http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a16/Oeffentliche_Anhoerungen/47__Sitzung/17_16_272-O.pdf

    http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a16/Oeffentliche_Anhoerungen/47__Sitzung/17_16_270-K.pdf

  • DU
    Dieter Uh

    Schreibt doch mal was zur Zusammensetzung dieser Kommission: wer ist da drin, wie unabhängig sind sie, welchen Sachverstand kann man unterstellen ???

    Die vorgebrachten Argumente lassen vermuten, dass es sich um gestandene Energieökonomen handelt, die weder vom Klimawandel noch von der weiteren Entwicklung im Bereich der fossilen Energien viel verstehen und die Entwicklungskosten einer kompletten Branche über den EEG-Tarif natürlich auch nicht.....und von Nachhaltigkeit schon garnichts....

    Wäre spannend, das mal genauer anzuschauen....

    Grüße und attackiert Dummheit, wo sie auftaucht !!!

  • JK
    Juergen K.

    Puffer ansparen ?

     

    Hömma !

     

    wenn ich sparen will, geh ich einen saufen und tu 5 Mark in den Sparklupp.

  • V
    vic

    Monopolkommmission, der Name scheint Programm.

    Solarenergie ist ein Bein von vielen der regenerativen Stromgewinnung, und schon bald werden auch die letzten Atom-und Kohlefreunde feststellen, dass es keinen Grund mehr gibt, an althergebrachter Stromgewinnung festzuhalten.

    Nebenbei, Naturstrom muss sich nicht am EEG beteiligen, da nur einheimische Quellen der Versorgung dienen.